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Hermann Lei

Serafe bis ins Bett

Noch fünf Jahre haben die Schweizer Schonfrist, wenn sie keine Fernsehgebühren bezahlen wollen. Doch die staatlichen Steuereintreiber tricksen mit allen Mitteln.

Hermann Lei am 12. April 2019

Seit über zehn Jahren lebe ich ohne TV und habe damit mehrere tausend Franken Fernsehgebühren gespart. Das ging, weil ich keinen Fernseher hatte und meine Internet-Geräte nicht zum Fernsehempfang geeignet sind. 

Wer keinen Fernseher hat, aber Internet, der muss die TV-Gebühr nämlich nur bezahlen, wenn er ein Digital-TV-Abonnent ist oder bei einem Gratisanbieter wie Wilma oder Zattoo registriert ist. Nicht bezahlen muss man, wenn man mit dem PC oder Handy beispielsweise lediglich die Arena von gestern Abend ansieht.

Serafe statt No-Billag

Mit der Umstellung auf die «geräteunabhängige Haushaltsabgabe», inklusive Wechsel von Billag zu Serafe wird die Fernsehabgabe zu einer Steuer, egal ob man zum Empfang geeignete Geräte hat oder nicht.

Aber noch bis Ende 2023 kann man sich von der Abgabepflicht befreien lassen: Anfangs Jahr erhalte ich einen Flyer, den mir die schweizerische Eidgenossenschaft schickt. Ich erfahre, dass Serafe zweimal im Jahr Rechnung stellt, damit - man glaubt es kaum - «die Serafe nicht nur einmal im Jahr einen Arbeitsaufwand hat». Wer nicht zahlen muss, der muss das beiliegende «Gesuch um Befreiung von der Abgabepflicht nach Art. 109c RTVG resp. Art. 94 RTVV/Opting-out» ausfüllen.

Doch oh Schreck: von der Serafe-Gebühr wird offenbar nur befreit, wenn man weder über ein Fernsehgerät noch ein Autoradio, Radiowecker, Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone etc. verfügt.

Staatliche Schummelei

Damit wird suggeriert, dass jeder, der über eines dieser Geräte verfügt, TV-Gebühren bezahlen muss. Dies ist eine Täuschung, denn im erläuternden Bericht zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung schreibt der Bundesrat eindeutig, dass sich bezüglich der «geeigneten Empfangsgeräte» nichts geändert habe. Damit könne auch an die bisherige Gerichtspraxis angeknüpft werden. Sprich: Die Fernsehgebühr muss nur zahlen, wer einen Fernseher hat oder bei einem Anbieter von Fernsehprogrammen registriert ist.

Verschwundene Informationen

Während früher die Billag, wenn auch versteckt, so doch ehrlich darüber informierte, fehlen diese wichtigen Informationen bei der Serafe. Zu finden ist nur das trügerische Formular. Und wie durch Zauberhand sind auch die Informationen auf der Billag-Website und sämtliche Links dazu verschwunden.

Meine Anfrage bei der Billag, man möge mir das nun verschwundene Merkblatt für die Gebührenbefreiung zustellen, blieb unbeantwortet. Damit nicht genug. Ich muss, lese ich, sogar dulden, dass Beamte des BAKOM meine Räumlichkeiten betreten dürfen. Also darf der Staat ohne Durchsuchungsbefehl, ohne Anfangsverdacht unsere Schlafzimmer durchsuchen – ein beispielloser Eingriff in die Privatsphäre, welche wir dem sattsam bekannten FDP-Nationalrat Fluri zu verdanken haben und den die bei IV-Betrügern sehr empfindlichen Linken freudig durchgewunken haben.

An der Nase herumgeführt

Mit dem irreführenden Fragebogen und dem konsequenten Verschwindenlassen von sämtlichen Informationsseiten im Internet werden die Bürger getäuscht, an der Nase herumgeführt und zum Bezahlen genötigt. Und den Nichtzahlern droht die Obrigkeit mit Schnüffeleien im Schlafzimmer. Darf ein Staat so mit seinen Bürgern umgehen?

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Hermann Lei

Hermann Lei (*1972) ist Anwalt und Thurgauer SVP-Kantonsrat.

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