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Entlastungsprogramm

Heiden will Ballast loswerden

Mit einem Entlastungsprogramm will die Gemeinde Heiden ihr strukturelles Defizit von 1.4 Mio. Franken jährlich abbauen. 

Die Ostschweiz am 25. Februar 2020

Die Umsetzung soll mit dem Voranschlag 2021 starten und in drei Etappen erfolgen. Bis Ende Mai will der Gemeinderat über die Massnahmenpakete befinden, die der Öffentlichkeit dann mit dem Voranschlag 2021 präsentiert werden.

Die Gemeinde Heiden rechnet 2020 mit einem strukturellen Defizit von 1.2 Mio. Franken. Bis 2023 erhöht sich dieses jährliche Defizit auf 1.6 Mio. Franken beziehungsweise ein Äquivalent von 0.4 Steuereinheiten. Die geplanten Investitionen von 48.6 Mio. Franken werden einen zunehmend höheren Abschreibungsbedarf verursachen. Darauf basierend zeigt der Finanzplan für die kommenden Jahre ein Defizit, mit denen der vorhandene Bilanzüberschuss (= verfügbares Eigenkapital) bis 2023 aufgebraucht ist. «Wenn es nicht gelingt, den Haushalt ins Gleichgewicht zu bringen, ist eine Steuererhöhung nicht auszuschliessen», hält der Gemeinderat fest.

Der Gemeinderat hat auf Antrag der Kommission Finanzen und Verwaltung beschlossen, eine Projektgruppe unter der Leitung von Gemeindepräsident Gallus Pfister einzusetzen. Ziel ist es, das strukturelle Defizit abzubauen. Mit in der Projektgruppe vertreten sind Jörg Lutz, Gemeinderat und Präsident der Kommission Infrastruktur, Sven Gerig, Vertreter der Kommission Finanzen und Verwaltung, Marco Stübi, Gemeindeschreiber und Suzan Yavuz, Leiterin Finanzen und stellvertretende Projektleiterin. Extern begleitet wird das Projekt durch das Beratungsunternehmen BDO, vertreten durch Markus Meli, Direktor der Niederlassung Herisau.

Die Umsetzung des Entlastungsprogramms soll in drei Paketen erfolgen: Im 1. Paket werden Sofortmassnahmen zusammengefasst, die unmittelbar Wirkung erzielen und mit dem Voranschlag 2021 umgesetzt werden können. Im 2. Paket werden Massnahmen gebündelt, für die es eine Gesetzesänderung bzw. eine Volksabstimmung braucht, damit sie umgesetzt werden können. In einem 3. Paket werden alle Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten an der gemeindeeigenen Infrastruktur zusammengefasst und beurteilt. Dabei wird insbesondere auch der Verkauf nicht mehr benötigter Liegenschaften geprüft.

In den kommenden Monaten werden alle Massnahmen erhoben, bewertet und auf ihre Wirkung hin beurteilt. Bis Ende Mai beschliesst der Gemeinderat die Massnahmen zu den einzelnen Paketen. Die Ergebnisse fliessen dann in die Budgetierung des Voranschlags 2021 ein und werden der Öffentlichkeit an der für 10. November 2020 geplanten Orientierung vorgestellt.

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