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Wer hat Recht?

Rekrutenschule: Herrscht ein indirekter Impfzwang?

Ungeimpfte Rekruten würden nicht gleich behandelt, wie es bei geimpften der Fall sei – so der Vorwurf eines Lesers. Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hält jedoch dagegen.

Manuela Bruhin am 09. Juli 2021

8'800 Rekruten haben Anfang der Woche die Sommer-RS gestartet – und diese fällt auch in diesem Jahr coronabedingt etwas anders aus, als es in der Vergangenheit der Fall war. So werden die Rekruten beispielsweise 48 Stunden nach dem Einrücken und anschliessend wöchentlich auf das Virus getestet.

Ausgenommen von dieser Regelung sind vollständig Geimpfte sowie Genesene.

Dass das Militär jedoch sehr wohl einen Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften macht, erklärt ein Leser, dessen Neffe die Rekrutenschule absolviert. «Sie müssen draussen beim Sport eine Maske tragen. Wer geimpft ist, muss keine mehr tragen, darf am Abend in den Ausgang und jedes Wochenende nach Hause.» Für die Ungeimpften gelte weiterhin eine Maskenpflicht (auch draussen) und das Wochenende dürfte nur alle zwei oder drei Wochen zu Hause verbracht werden. «Mein Neffe sagt, dass sich jetzt die Mehrheit impfen lässt…»

Herrscht also in der Rekrutenschule ein indirekter Impfzwang?

Nein, sagt Armeesprecher Daniel Reist. «Die Darstellungen entsprechen aus unserer Sicht nicht den Tatsachen.» Die Weisungen des Oberfeldarztes seien klar: Auf dem Waffenplatz sowie Kasernengelände müssten die Armeeangehörigen im Freien keine Maske tragen, sofern ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden könne.

«Bei sportlichen Aktivitäten im Freien müssen die Armeeangehörigen keine Maske tragen», so Reist weiter.

Wenn der Abstand eingehalten werden könne, sei dies auch bei den sportlichen Aktivitäten in der Turnhalle der Fall. «Für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene gilt weiterhin eine zehntägige Quarantäne, falls sie einen engen Kontakt mit einem positiv Getesteten hatten», sagt Reist. «Sie werden in den Wochen vor und nach allen Urlauben getestet, also jede Woche einmal.»

Ansonsten behandle man jedoch alle Angehörigen der Armee gleich. Und er betont weiter: «Es gelten zurzeit für alle die gleichen Hygiene- und Schutzmassnahmen.» In den ersten und letzten zwei Wochen der Rekrutenschule 2/2021 wird vorerst kein Ausgang ins Zivile gewährt. Und die Impfung gegen Covid-19 sei für sämtliche Armeeangehörige ohnehin freiwillig.

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Autor/in
Manuela Bruhin

Manuela Bruhin (*1984) ist Redaktorin von «Die Ostschweiz».

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