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Variante «Rückbau und Ersatz»

A1 Engpassbeseitigung St. Gallen und 3. Röhre Rosenbergtunnel – ASTRA und Olma Messen vereinbaren weiteres Vorgehen betreffend Halle 9

Die 3. Röhre Rosenbergtunnel, die Teil des Projekts «A1 Engpassbeseitigung St. Gallen» ist, tangiert das Areal der Olma Messen St.Gallen AG. Das Bundesamt für Strassen ASTRA und die Olma Messen St.Gallen AG haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Die Ostschweiz am 11. April 2024

Die Vereinbarung regelt den aufgrund des Nationalstrassenprojekts allfällig nötigen Rückbau der Halle 9, deren Ersatz sowie die Aufrechterhaltung des Betriebs. Die Olma Messen St.Gallen AG als betroffenes Unternehmen wird vom ASTRA schadlos gehalten. Die Höhe der finanziellen Entschädigung wird nach Fertigstellung des rund zweijährigen Vorprojekts, welches nun initiiert wird, gemeinsam ermittelt und festgelegt.

Die St.Galler Stadtautobahn kommt bereits heute zu Stosszeiten an ihre Belastungsgrenze. Die 3. Röhre Rosenberg ist dabei sowohl Sanierungstunnel als auch integraler Bestandteil der Engpassbeseitigung, welche gleichzeitig das nachgelagerte Strassennetz entlastet. Das Projekt tangiert die Halle 9 der Olma Messen. Die betroffene Halle wird im Parkgeschoss und im unteren Ausstellungsgeschoss teilweise durchfahren werden. Dies führt zu einem umfangreichen Umbau oder einem vollständigen Ersatz. Aus technischen, betrieblichen und finanziellen Überlegungen haben sich die Parteien gemeinsam entschieden, die Variante «Rückbau und Ersatz auf dem Olma-Areal im Bereich Halle 7 / Arena» weiterzuverfolgen. In diesem Zusammenhang wird nun ein Vorprojekt erstellt, welches bauliche und finanzielle Aspekte berücksichtigt.

Anschluss St.Fiden von Bedeutung

Mit der 3. Röhre Rosenbergtunnel, der Pannenstreifenumnutzung zwischen St. Fiden und Neudorf sowie dem Zubringer Güterbahnhof sollen im Rahmen der vom Eidgenössischen Parlament beauftragten «Engpassbeseitigung St. Gallen» die Kapazität, die Sicherheit und die Unterhaltsfähigkeit auf der Stadtautobahn erhöht werden. «Mit dem Generellen Projekt haben wir mit Kanton und Stadt St. Gallen gemeinsam festgelegt, dass der Betrieb des Anschlusses St. Fiden auch mit der Engpassbeseitigung aufrechterhalten werden muss – dies im Wissen um den Konflikt mit der Halle 9», so Otto Noger, Chef der für das Projekt zuständigen Infrastrukturfiliale Winterthur des ASTRA. Zurzeit gehen die Parteien davon aus, dass auf Basis der bisher durchgeführten Untersuchungen und Planungen ein beinahe vollständiger Rückbau der Halle 9 die unter allen Aspekten bestmögliche und damit die nachhaltigste Lösung darstellt.

Schadloshaltung und durchgehender Betrieb als Prämisse

Die vorgesehene Linienführung der 3. Röhre verläuft parallel zu den bisherigen beiden Röhren und tangiert das Areal der Olma Messen St.Gallen AG im Bereich der Halle 9. Ein Bau der 3. Röhre Rosenbergtunnel hat damit unmittelbare Konsequenzen sowohl für die Halle 9 als Bauwerk als auch für den Messe-, Kongress- und Eventbetrieb auf dem gesamten Areal. Dieser Eingriff in Infrastruktur und Betrieb verpflichtet das ASTRA, die Olma Messen St.Gallen AG als betroffenes Unternehmen finanziell schadlos zu halten. Christine Bolt, CEO der Olma Messen St.Gallen AG, betont: «Der durchgehende Betrieb ist für unsere treue Kundschaft wie auch unseren Businesscase von existenzieller Bedeutung.» Die Durchgängigkeit des Betriebs bedeutet in der Folge, dass ein Ersatzbau zeitlich vor dem allfälligen Rückbau fertiggestellt werden muss.

Zweijähriges Vorprojekt startet

Um zu eruieren, wie der Messe-, Kongress- und Eventbetrieb im Zuge der Bauarbeiten zur 3. Röhre aufrechterhalten werden kann und welche Kosten dadurch entstehen, haben das ASTRA und die Olma Messen St. Gallen AG gemeinsam vereinbart, dass die Olma Messen St.Gallen AG in einem nächsten Schritt ein entsprechendes Vorprojekt erarbeiten wird. Das Vorprojekt wird rund zwei Jahre in Anspruch nehmen. Die endgültigen Entscheidungen betreffend aller notwendigen Bau- und Rückbau-Massnahmen auf dem Gelände der Olma Messen St.Gallen AG zur Aufrechterhaltung des Betriebs sowie die Höhe der finanziellen Schadloshaltung können nach Vorliegen des Vorprojekts und nach Fertigstellung des Ausführungsprojekts samt Terminplanung getroffen werden.

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