Gewalttaten, Raubüberfälle und Tötungsdelikte gehören inzwischen auch in der Schweiz zum Alltag. Die Kriminalstatistik spricht eine klare Sprache: Letztes Jahr wurden 522'558 Straftaten registriert. Das sind 14 Prozent mehr als im Vorjahr.
56% der Straftäter sind Ausländer, und rund die Hälfte davon Asylmigranten, abgewiesene Asylbewerber, illegale Einwanderer und Kriminaltouristen.
Diese Zahlen zeigen unmissverständlich: Personen aus dem Asylbereich sind weit häufiger kriminell als die schweizerische Bevölkerung, aber auch viel krimineller als die ausländische Wohnbevölkerung. Asylmigranten begehen 76-mal häufiger Fahrzeugeinbrüche, 13-mal häufiger Raubüberfalle und 6-mal häufiger Vergewaltigungen als Schweizer.
Das alles hielt Bundesrat Jans nicht davor ab, im Nationalrat zu behaupten, Kriminalität sei keine Frage der Nationalität. Die Mehrheit der Asylsuchenden sei nicht kriminell – und für diese sei er da. Besser wäre es, wenn er für die Schweizerinnen und Schweizer da wäre.
Seit Jahren importieren wir Kriminalität aus aller Welt. Damit setzen wir die Sicherheit unserer Bevölkerung aufs Spiel. Unkontrollierte Grenzen, Kuschelstrafen und Larifari-Vollzug ziehen Kriminelle aus aller Welt geradezu an. Es ist eine Minute vor Zwölf, wenn wir Zustände wie in Berlin, Paris und Stockholm verhindern wollen – oder im nur 200 Kilometer entfernten Mannheim.
Heute entgeht die überwiegende Mehrheit der kriminellen Asylmigranten aufgrund einer viel zu laxen Praxis der Behörden der im Asylgesetz für solche Fälle vorgesehenen Asylunwürdigkeit, die zur Verweigerung des Asyls führt, oder einem Asylwiderruf, der zum Verlust des bereits gewährten Asyls führt.
Unsere Bevölkerung hat das Recht, in Sicherheit zu leben. Da-für steht der Bundesrat in der Pflicht – aber auch die Justiz. Doch der Vollzug ist chronisch inkonsequent. Völkerrecht wird über Schweizer Recht gestellt. Und die Aufnahmeinteressen von Asylbewerbern vor die Sicherheitsinteressen der Schweizerinnen und Schweizer.
Das Asylrecht soll Menschen Schutz gewähren, die in ihrem Heimatstaat verfolgt werden. Weder das Asylrecht noch die Flüchtlingskonvention verschaffen einen Anspruch darauf, im Gastland Verbrechen zu begehen, die Sicherheit der Bevölkerung zu gefährden und dennoch im Gastland bleiben zu dürfen.
Um dies künftig zu verhindern, braucht es endlich griffige Massnahmen. Mit einer Motion fordere ich, dass Verbrecher aus dem Asylverfahren ausgeschlossen werden und das Land ohne Wenn und Aber verlassen müssen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit! Das Gleiche muss für in der Schweiz aufgenommene Personen gelten: Bereits erteilte Aufenthaltsbewilligungen sind in solchen Fällen zu widerrufen.
Ein straffer Gesetzesvollzug ist nicht unmenschlich, genau so wenig wie Grenzkontrollen. Unmenschlich ist es, importierte Kriminalität zu dulden und die Sicherheit der eigenen Bevölkerung zu gefährden! Deshalb gibt es nur eines: Null-Toleranz bei Asylkriminalität!
Motionsauftrag:
Der Bundesrat wird beauftragt, mit geeigneten Massnahmen da-für zu sorgen, dass Personen im Asylverfahren, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge, die wegen eines Verbrechens nach Strafgesetzbuch (StGB) oder Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verurteilt worden sind, konsequent vom Asylverfahren ausgeschlossen werden bzw. ihnen bereits erteilte Aufenthaltsbewilligungen (Asyl, vorläufige Aufnahme, Schutzstatus S, Familiennachzug etc.) entzogen werden.
Sofern die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen dafür nicht genügen, unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung einen entsprechenden Erlassentwurf.
Pascal Schmid (*1976) ist Thurgauer Nationalrat (SVP) und als Rechtsanwalt bei Muri Partner Rechtsanwälte AG in Weinfelden tätig. Von 2009 bis 2021 war er Präsident des Bezirksgerichts Weinfelden. Er wohnt in Weinfelden.
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