Der Vorfall in St.Gallen sorgt schweizweit für Aufsehen: Ein freilaufender Malteser wird von einem angeleinten Pitbull attackiert. Für Letzteren hat der Übergriff tödliche Folgen. Welche Strafen könnten die Besitzer treffen?
David gegen Goliath: So dürfte sich das Horrorszenario am ehesten beschreiben lassen, welches sich am Montag auf der Schönaustrasse in St.Gallen ereignet hat. Polizeiangaben zufolge lief ein Malteser frei herum. Er traf auf einen angeleinten Pitbull, welcher ihn schliesslich in den Nacken biss und nicht mehr losliess.
Keine Chancen hatten die beiden Hundehalter und Passanten, die den Vorfall beobachteten. Der Versuch, die Hunde zu trennen, scheiterte kläglich. Vom Balkon aus beobachteten eine Anwohnerin und ein Anwohner die Szene. Bewaffnet mit einer Kampfaxt und einem Küchenmesser gingen sie zu den Hunden. «Der 43-jährige Deutsche schlug mit der Axt dem Pitbull in den Rücken», heisst es in der Polizeimeldung. Der Hund wurde dabei so schwer verletzt, dass er auf dem Weg zum Tierarzt verstarb.
Etwas mehr Glück hatte der Malteser. «Er verletzte sich zwar und wurde in eine Tierpraxis gebracht», sagt Dionys Widmer, stellvertretender Leiter Kommunikation der St.Galler Stadtpolizei. «Der Hund hat den Vorfall jedoch überlebt.»
Wasser oder Jacke
Derzeit werden die genauen Hintergründe abgeklärt. Doch wie verhält man sich, wenn man auf einen solchen Hundekampf trifft? Die Stadtpolizei St.Gallen rät in solchen Fällen, Ruhe zu bewahren, nicht zu schreien oder die Tiere zu schlagen. Dies würde sie nur noch aggressiver machen. Vielmehr solle man versuchen, einen Überraschungsmoment zu erzeugen – indem Wasser auf die Hunde geschüttet oder eine Jacke geworfen wird. «Der kurze Schockmoment kann möglicherweise genutzt werden, um die Tiere zu trennen», so die Polizei.
Weiter bestehe die Möglichkeit, die beiden Hunde gleichzeitig an den Hinterbeinen vom Boden aufzuheben, wodurch sie möglicherweise loslassen würden. «Dabei ist aber zu beachten, dass dieses Vorgehen für Menschen gefährlich werden kann, da die Tiere zubeissen könnten», erklärt die Stadtpolizei weiter.
Selbstjustiz oder nicht?
Inzwischen hat auch die Staatsanwaltschaft St.Gallen Kenntnis vom Vorfall, sagt Daniela Dobler, Staatsanwältin und Medienbeauftragte der Staatsanwaltschaft St.Gallen. «Das polizeiliche Ermittlungsverfahren ist bei der Stadtpolizei St.Gallen noch pendent, weshalb wir derzeit keine weiteren Angaben zu einer allfälligen Anzeige machen können.» Nach Rapporteingang wird die Staatsanwaltschaft das weitere Vorgehen im konkreten Fall prüfen.
Wie der Vorfall die Öffentlichkeit spaltet, zeigen die Leserkommentare in den verschiedenen Medien. Während die einen den 43-jährigen Deutschen als Helden hochleben lassen, betiteln ihn andere als «Tiermörder». Selbstjustiz oder nicht – mit welchen Strafen könnte der 43-jährige Deutsche rechnen? Konkrete Angaben kann die Staatsanwaltschaft St.Gallen derzeit noch nicht machen. Nur so viel: «Im Allgemeinen gilt, dass Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz Offizialdelikte darstellen und die Strafverfolgungsbehörden entsprechend von Amtes wegen tätig werden.»
(Bilder: Stadtpolizei St.Gallen/Depositphotos)
Manuela Bruhin (*1984) ist Redaktorin von «Die Ostschweiz».
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