Absolut irre Zahlen im Asylbereich im Thurgau: fast 5'000 Personen. Deutlich über 100 Stellen (ohne Gemeinden). Kosten über 60 Millionen. Zum Vergleich: der Personalaufwand des gesamten Thurgauer Finanzdepartments bewegt sich in etwa in dieser Höhe.
Und die Mehrheit der Leute sind keine Flüchtlinge, also illegal da. Wenn ich daran denke, welche Summen wir im Kantonsrat jeweils als «harte Sparmassnahme» verkaufen (das fängt schon bei ein paar tausend Franken oder einer halben Stelle an), so kann einem schlecht werden. Gemäss dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) wurden 2023 insgesamt 50185 Personen an der Schweizer Grenze beim rechtswidrigen Grenzübertritt aufgegriffen. 2021 war die Zahl mit 18’859 Personen bedeutend kleiner.
Die alarmierenden Zahlen
Die Anzahl der Personen im Asylwesen hat in unserem kleinen Kanton in den Jahren 2019 bis 2023 stark zugenommen. Von 2'156 auf 4’871 Diese Entwicklung hat direkte und indirekte finanzielle Auswirkungen auf den Kanton. Die Kosten für den Bereich Asyl gliedern sich in fünf Hauptbereiche:
Unterbringung: Die Kosten für die Unterbringung der Geflüchteten sind erheblich gestiegen. Insbesondere die gestiegene Anzahl von «Klientinnen und Klienten» hat zu einer Kostensteigerung geführt.
Integration: Die Integration von Asylsuchenden ist ein komplexer Prozess. Sie beinhaltet Kosten für die Fachstelle Integration, den Fachbereich Integrationsförderung sowie für Maßnahmen zur sprachlichen und beruflichen Integration von Personen aus dem Asylbereich.
Unterstützungsmassnahmen Schutzstatus S: Personen mit Schutzstatus S benötigen spezielle Unterstützung. Die Kosten für diese Massnahmen sind ebenfalls relevant.
Asyl und Rückkehr: Die Verfahrenskosten für Asylsuchende und die Kosten für die Rückkehr von abgelehnten Asylbewerbern sind Teil dieses Bereichs.
Erstintegration: Die Erstintegration umfasst die Kosten für die von der Peregrina-Stiftung betriebene Koordinationsstelle sowie zur Entlastung der von den Gemeinden betreuten Personen in Durchgangsheimen.
So ist es kein Wunder, dass sich im Thurgau die Anzahl der im Bereich Asyl eingesetzten Vollzeitstellen von 14.4 im Jahr 2020 auf 30.35 im Jahr 2023 mehr als verdoppelt hat. Dazu kommen nochmals 97.3 Stellen (auch mehr als eine Verdoppelung) bei der Stiftung, welche die Asylbewerber betreut. Dies noch ohne die Stellen bei den Gemeinden mitzuzählen.
Die finanzielle Belastung
Der Aufwand für Asyl und Rückkehr beträgt Fr. 2'569'160.--, die Unterbringung 24’761'032.--. Dazu kommen weitere unglaubliche 29’986'747.-- für die Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine (nebenbei: gefühlt die Mehrheit der Luxuskarrossen im Thurgau trägt mittlerweile das Kennzeichen UA – und für diese gelten unsere Abgasvorschriften nicht) sowie ca. 6.5 Millionen für Integrationsmassnahmen. Total über 60 Millionen. Zum Vergleich: der Personalaufwand des gesamten Thurgauer Finanzdepartments bewegt sich in etwa in dieser Höhe. Natürlich wird ein Teil davon vom Bund übernommen, aber letztendlich muss auch das der Thurgauer Steuerzahler mitberappen. Die Zahlen verdeutlichen die finanzielle Belastung, die die Asylpolitik für den Kanton Thurgau mit sich bringt.
Kriminelle Flüchtlinge und Sicherheitsbedenken
Die steigenden Kosten sind jedoch nicht das einzige Problem. Die aktuelle Situation im Thurgau zeigt auch, dass es vermehrt zu Problemen mit kriminellen Flüchtlingen kommt. Nur ein Beispiel: Innert drei Jahren registrierten wir fünfmal mehr Fahrzeugeinbrüche, 90 Prozent der Täter sind Asylbewerber aus Nordafrika. Der Polizeikommandant musste mit der Staatsanwaltschaft, dem Migrations- und dem Sozialamt notfallmässig ein Massnahmenpaket erarbeiten, um die Lage in den Griff zu bekommen. Er fordert «zentralisierte und einheitliche Art der Unterbringung von Menschen, die ausgeschafft werden sollen, oder die bereits straffällig geworden sind».
Ein kritischer Appell
Es ist an der Zeit, dass die politischen Entscheidungsträger im Thurgau und auf nationaler Ebene die Asylpolitik kritisch überdenken. Die steigenden Kosten und die Sicherheitsbedenken erfordern eine umfassende Diskussion und konkrete Massnahmen. Wir dürfen nicht länger wegsehen.
Hermann Lei (*1972) ist Anwalt und Thurgauer SVP-Kantonsrat.
Hier klicken, um die Mobile App von «Die Ostschweiz» zu installieren.