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Arenenberg

Aberkennung des Zertifikats Bio Knospe

Nach einer erfolgreichen zweijährigen Gutsbetriebsumstellung auf den Standard Bio Knospe und deren Weiterentwicklung kommt es nun bereits wieder zu einer Aberkennung des Zertifikates.

Staatskanzlei Thurgau am 09. Februar 2023

So wurden für den nicht-landwirtschaftlichen praxisorientierten Lehr- und Lernauftrag Mittel am falschen Ort gelagert, die nicht ausnahmslos den Bio-Richtlinien entsprechen. Weiter wurden nicht biokonforme Produkte in der kulturtouristischen Parkanlage des Arenenbergs eingesetzt. Dies widerspricht der von Bio Suisse geforderten Gesamtbetrieblichkeit, was zur Aberkennung des Zertifikats führte. Der landwirtschaftliche Gutsbetrieb selber ist in Bezug auf den CH-Bio-Standard frei von Mängeln.

«Der Arenenberg hat die Komplexität und die Trennschärfe zwischen einzuhaltenden Richtlinien für den bio-zertifizierten Gutsbetrieb und den Parametern zu den Lehrinhalten des nicht landwirtschaftlich genutzten Kompetenzzentrums unterschätzt», sagt Jack Rietiker, Geschäftsleiter Arenenberg. Die landwirtschaftliche Umstellung und Einhaltung des Bio-Standards war und ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Die Herstellung der landwirtschaftlichen Produkte inklusive des Weinguts sind nicht von Mängeln betroffen, und es wurde stets nach Bio-Richtlinien gearbeitet, wie Jack Rietiker betont.

Der Arenenberg ist sich des Imageschadens bewusst. Nun wird alles daran gesetzt, den Bio-Standard sofort wiederzuerlangen; die Neuanmeldung bei Bio Suisse wird umgehend eingereicht. Für die wiederholte Umstellung rechnet der Arenenberg für die nächsten beiden Jahre mit einem mittleren fünfstelligen Minderertrag pro Jahr, hauptsächlich aufgrund der tieferen Vermarktungspreise. Der Gutsbetrieb Arenenberg ist kein direktzahlungsberechtigter Betrieb, daher entstehen in diesem Bereich keine zusätzlichen finanziellen Einbussen.

Die Schwachstellen im Qualitätsmanagement sind erkannt. Erste Sofortmassnahmen in den betroffenen Bereichen wurden bereits umgesetzt. Damit künftig eine korrekte Qualitätssicherung gewährleistet wird, sind die entsprechenden Prozesse umgehend anzupassen.

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Autor/in
Staatskanzlei Thurgau

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