Die Stiftung Suchthilfe führt regelmässig an Festen, Messen und in Geschäften Alkoholtestkäufe mit Jugendlichen durch. Am diesjährigen St. Galler Fest zeigte sich eindrücklich: Wirksamer Jugendschutz ist möglich. Die Verkäufe von Alkohol an Minderjährige gingen erstmals massiv zurück.
Nachdem im vergangenen Jahr Jugendliche bei bis zu 80 Prozent der Testkäufe an Bier, alkoholhaltige Drinks oder Schnaps gelangt waren, ergriffen die Veranstalter des St. Galler Festes in Absprache mit der Polizei Massnahmen: Verkauft ein Stand zweimal Alkohol an Minderjährige, muss er schliessen.
Die verschärften Massnahmen zeigten Wirkung: Am Ende des Tages funktionierte der Jugendschutz bei jedem Stand- und Barbetreiber. Bei der ersten Testreihe am Freitagabend kamen rund 20 Prozent der Testkäufer an Bier, Alkopops und alkoholhaltige Drinks. Diese Standbetreiber und ihr Personal wurden nochmals für den Jugendschutz sensibilisiert. An das zweite Team, das getestet hat, wurde überhaupt kein Alkohol mehr verkauft.
Erfolgsrezept für andere Veranstaltungen
«So eine steile Lernkurve hatten wir noch nie», sagt Regine Rust, Geschäftsleiterin der Stiftung Suchthilfe. «Wo wir letztes Jahr noch auf Ablehnung stiessen, gab es in diesem Jahr Akzeptanz.» Besonders erfreulich seien die Nebeneffekte gewesen: Die Bereitschaft ernsthaft Jugendschutz umzusetzen und so einen wirksamen Beitrag zur Prävention zu leisten, sei stark angestiegen. Sämtliche Standbetreiber waren dem Jugendschutz gegenüber aufgeschlossen. Die Nachschulung stiess auf grosses Interesse und die Anregungen wurden erfolgreich umgesetzt.
Hier bestätigte sich in der Praxis, was Fachpersonen schon lange fordern. Wenn alle Parteien (Veranstalter, Standbetreiber, Polizei und Suchthilfe) an einem Strang ziehen und sich alle bewusst sind, wie ernst und wichtig das Thema ist, ist es möglich, Jugendschutz erfolgreich durchzuführen. Für die Zukunft bedeutet dies, dass dieses Vorgehen Schule machen sollte und es kann als Vorlage für den grundsätzlichen Verkauf von Alkohol an Veranstaltungen dienen.
Verkaufsschulungen und Testkäufe
Wie in jedem Jahr führte die Stiftung Suchthilfe im Rahmen des Jugendschutzauftrages am zweitätigen St. Galler Fest Verkaufsschulungen durch, verteilte Flyer und machte an beiden Tagen Stichproben. Bei den Testkäufen waren geschulte Jugendliche zusammen mit erwachsenen Begleitpersonen der Suchtfachstelle unterwegs und versuchten, Alkohol zu kaufen. In diesem Jahr erfreulicherweise ohne Erfolg.
Das Bundesgesetz und die kantonale Gesetzgebung schreiben vor, dass weder Alkohol noch Tabakwaren an unter 16-Jährige und keine Spirituosen und Alkopops an unter 18-Jährige verkauft oder weitergegeben werden dürfen. Die Verkaufsstellen sind verpflichtet, das Alter der Jugendlichen zu überprüfen.
(Bild: Symbolbild)
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