Die Peregrina-Stiftung wird das ehemalige Blindenzentrum in Landschlacht für zwei Jahre als Durchgangsheim für Personen des Asylbereichs nutzen. Die Bevölkerung der Gemeinde Münsterlingen soll sich am 3. Juli deshalb aus erster Hand informieren.
Die Peregrina-Stiftung beabsichtigt im Blindenzentrum Landschlacht eine vorübergehende Zwischennutzung für ein Durchgangsheim, wo Personen des Asylbereichs untergebracht werden können. Sie ist seit Mitte der 80er-Jahre vom Kanton Thurgau beauftragt, für die Unterbringung von Personen des Asylbereichs die Kapazitäten bereit zu stellen. Aktuell müssen die Kapazitäten der Durchgangsheime stark erweitert werden. Dies vor dem Hintergrund, dass der Bund in den kommenden Monaten dem Kanton Thurgau rund 900 weitere Asylsuchende zuweisen wird. Deshalb hat die Peregrina-Stiftung nach geeigneten, leerstehenden Liegenschaften im ganzen Kanton Ausschau gehalten und ist nach einem ehemaligen Pflegeheim in Kradolf beim Blindenzentrum fündig geworden. Das Blindenzentrum werde nur im Sinne einer vorübergehenden Zwischennutzung von zwei Jahren an die Peregrina-Stiftung vermietet, sagt Erich Kern, Präsident der Stiftung «IBZ – Internationales Blindenzentrum».
Den Dialog suchen
Das ehemalige Blindenzentrum verfügt laut Beat Keller über die gewünschte Grösse und Ausstattung für die Nutzung als Durchgangsheim. Keller ist als stellvertretender Geschäftsführer der Peregrina-Stiftung verantwortlich für die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner von Durchgangsheimen. Das Gebäude am Dorfrand von Landschlacht diente zwischen 1964 und 2018 als Ferienhaus für blinde und sehbehinderte Menschen. Danach wurde es bis 2022 temporär von den Psychiatrischen Diensten der Spital Thurgau AG gemietet. Die Vermietung des Blindenzentrums sei vom Münsterlinger Gemeinderat mit Zurückhaltung entgegengenommen worden, sagt Gemeindepräsident Hans-Jörg Saner. Es sei ihm deshalb wichtig, dass die Verantwortlichen mit der Bevölkerung in einen konstruktiven Dialog treten können. Für den Gemeinderat stehe fest, dass die Bevölkerung von Münsterlingen umfassend miteinbezogen werden müsse, bevor das Durchgangsheim in Betrieb genommen wird. Deshalb habe der Gemeinderat angeregt, den Verantwortlichen mit einem öffentlichen Informationsanlass die Gelegenheit zu bieten, über die Rahmenbedingungen und den geplanten Betrieb zu informieren und Fragen zu beantworten.
Unterschiedliche Haltungen ernst nehmen
Die bisherigen Abklärungen der Peregrina-Stiftung hätten ergeben, dass das ehemalige Blindenzentrum Platz für maximal 120 Personen bieten würde, sagt Keller. Für die Umnutzung seien indes geringfügige bauliche Massnahmen nötig. Wichtig ist Saner im Hinblick auf den Betrieb, dass die unterschiedlichen Haltungen in der Gemeinde ernst genommen und beim Betrieb berücksichtigt würden. In einem Durchgangsheim seien asylsuchende Personen jeweils drei bis zirka sechs Monate untergebracht, ergänzt Keller. Anschliessend würden sie auf andere Gemeinden im Thurgau verteilt.
«Die Ostschweiz» ist die grösste unabhängige Meinungsplattform der Kantone SG, TG, AR und AI mit monatlich rund 300'000 Leserinnen und Lesern. Die Publikation ging im April 2018 online und ist im Besitz der Ostschweizer Medien AG, ein Tochterunternehmen der Galledia Regionalmedien.
Hier klicken, um die Mobile App von «Die Ostschweiz» zu installieren.