Medien, die an der Innerrhoder Landsgemeinde vor Ort sein wollen, müssen sich an Regeln halten. Einige sind «speziell».
Das Ganze nennt sich unverfänglich «Merkblatt», ist nur eine knappe A4-Seite lang, gibt den Tarif aber deutlich durch.
Es geht um die «Information für Medienschaffende» für die Landsgemeinde in Appenzell Innerrhoden, die am 28. April stattfindet. Dort ist zum einen der Ablauf vermerkt, zum anderen aber auch die Regeln, die Medienschaffende einzuhalten haben.
So heisst es beispielsweise, man dürfe beim Aufzug zur Landsgemeinde - wenn sich Standeskommission, Kantonsgericht und Ehrengäste Richtung Landsgemeindeplatz bewegen - «vom Seitenrand der Hauptgasse her Aufnahmen» machen. Zu verzichten sei aber «auf aufdringliches Aufnehmen aus nächster Nähe».
Und natürlich müsse man stets darauf achten, dass Fotos keine Rückschlüsse darüber erlauben, wie einzelne Leute abgestimmt haben.
Festgelegt ist auch, wann Gelegenheit für Interviews besteht - und wann nicht. Fast schon humoristisch mutet die Anweisung an, dass die Mitglieder der Standeskommission während der eigentlichen Landsgemeinde nicht befragt werden dürfen. Das wäre auch einigermassen schwierig, da sich diese dann auf dem Stuhl - der «Bühne» auf dem Platz - befinden und anderweitig beschäftigt sind.
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
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