Die Absage von Grossveranstaltungen aufgrund des Coronavirus kostet die Wirtschaft voraussichtlich ein Vermögen. Die Thurgauer Nationalrätin will, dass der Bund Entschädigungen leistet.
«Ich werde mich dafür einsetzen, dass der Bund die finanziellen Auswirkungen durch das ausgesprochene Verbot entsprechend entschädigt. Das Verbot wird mit grosser Sicherheit engagierte Veranstalter in den finanziellen Kollaps führen.» Das schreibt die Thurgauer SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr auf Facebook. Sie bezieht sich auf den Entscheid des Bundesrates, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden zunächst bis zum 15. März zu untersagen. Danach wird die Lage neu beurteilt. Gutjahr fügt an: «Ist sich der Bund dieser Verantwortung bewusst?»
In der Tat sind viele Unternehmen aus allen Bereichen stark betroffen vom Verbot. Bei einem abgesagten Fasnachtsumzug ist zwar der Ärger gross, der finanzielle Schaden aber überschaubar. Bei Fussball- oder Eishockeyspielen hingegen fallen Ticketeinnahmen weg, ebenso bei Messeveranstaltern und ähnlichen Unternehmen. Und weiter gedacht: Das Frühjahr ist die Zeit der Generalversammlungen, beispielsweise von Banken, viele davon in einer Grössenordnung von über 1000 Personen. Dort geht es zwar nicht um Einnahmen, aber um getätigte Ausgaben, die verpuffen, beispielsweise für bereits getätigte Bestellungen. Dazu kommt, dass solche Anlässe gesetzlich verpflichtend sind - anders als Messen. Sie müssen also nachgeholt werden.
Die Reaktionen auf Gutjahrs Forderungen fallen allerdings gemischt aus. Einer schreibt: «Verstehe ich nicht. Warum sollen private Veranstalter mit Steuergeldern unterstützt werden? Ich nenne das Geschäftsrisiko. Andere sind überzeugt, dass die finanziellen Konsequenzen für Unternehmer noch höher sein würden, wenn der Bund nicht aktiv geworden wäre - durch die Folgen des Virus. Oder dann dieser Kommentator: «Schon eine spezielle Forderung - lieber die Bevölkerung krank werden lassen, statt etwas abzusagen. Bedenklich, diese Denkweise.»
Sicher ist: Der Bund schliesst bei seiner Massnahme eine Haftung für wirtschaftliche Folgen aus, mit der Ausnahme einer Klausel für «Härtefälle» die ja immer ein dehnbarer Begriff sind.
Was in der Debatte auch zur Sprache kommt: Möglicherweise sei das Verbot sogar nützlich, da sonst Gefahr bestehe, dass Anlässe zwar durchgeführt werden können, aber kaum Leute kommen - aus Angst vor dem Virus.
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
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