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Dekantieren auf die Art des Ländles

Die Liechtensteiner Veruntreuhänder

Im Fürstentum sorgt die Treuhänderzunft regelmässig für Skandale. Auch eine neue Gesetzgebung ändert wenig daran.

«Die Ostschweiz» Archiv am 03. Juni 2020

Im Ländle versteht man unter Dekantieren nicht nur das Belüften eines Weines. Dekantieren bedeutet dort auch, den Inhalt einer Stiftung in eine andere zu giessen. Dabei bleibt als Bodensatz der eigentliche Stifter oder die von ihm Begünstigten zurück. In der neuen Stiftung kann dann der Treuhänder frei schalten und walten.

Zum ersten Mal urteilte 2018 der Fürstliche Oberste Gerichtshof, dass eine solche Dekantierung rechtsungültig und rückgängig zu machen sei. Eine Klatsche für die darin involvierte Kanzlei Marxer, die lange Zeit als heimliches Justizministerium in Liechtenstein galt. Die Kanzlei ist ebenfalls in den Skandal um die Crypto AG verwickelt; sie half, die eigentlichen Besitzverhältnisse zu verschleiern.

Die Wege und Amtswege sind kurz in Vaduz. Nachdem das bewährte Geschäftsmodell gescheitert ist, Stiftungen oder Trusts als Schwarzgeldbunker zu errichten, schrumpfte die Anzahl Stiftungen um zwei Drittel. Umso stärker das Bedürfnis, mit Kommissionen, Kick-backs, Retrozessionen und happigen Verwaltungsgebühren den Verlust auszugleichen. Oder es wird zu kriminellen Methoden gegriffen. Lorenz K., Expräsident der Bankenaufsicht, kassierte acht Jahre Haft wegen Unterschlagung von 36 Millionen aus einer Stiftung. Der fürstliche Justizrat Harry G. sitzt wegen Unterschlagung von bis zu 50 Millionen Franken im Gefängnis. Der schillernde Mario S.*, in dessen Bar Esquire rauschende Partys gefeiert wurden, bis er nicht mehr auf dicke Hose machte, sondern wegen der Beschuldigung, bis zu 25 Millionen unterschlagen zu haben, in U-Haft kam, war eine weitere Zierde der Liechtensteiner Treuhänder- und Vermögensverwalterzunft.

Nach zähen Kämpfen und langen Wehen erblickte eine überarbeitete Fassung des Liechtensteiner Treuhändergesetzes Anfang März 2020 das Licht der Welt. Ab Juli tritt es in Kraft, falls nicht das Referendum ergriffen wird. Es verlagert die Aufsicht von der Standeskommission der Treuhandkammer zur Finanzmarktaufsicht (FMA). Neu müssen Treuhänder einen Geschäftsbericht verfassen, die FMA hat zudem das Recht, Interessenskonflikte zu prüfen und das Risikomanagement der Treuhänder.

Allerdings ist auch in dieser Novelle einer verstärkten fürstlichen Aufsicht und Kontrolle nur dem Schein nach Genüge getan. So dürfen laut Gesetzestext «keine Eigengeschäfte» betrieben werden. Also der Treuhänder darf keine Stiftungsgelder in Firmen leiten, in denen er involviert ist. Allerdings zeigt die Gerichtspraxis, dass dieser Begriff sehr freundlich ausgelegt wird; bspw. VR in einer solchen Firma zu sein, reiche noch nicht, um einen Interessenskonflikt zu unterstellen, urteilte der Fürstliche Oberste Gerichtshof im Februar.

Weder die Ansprüche an den Geschäftsbericht noch an das Risikomanagement stellen eine deutliche Verbesserung des Ist-Zustands dar. Vor allem aber wurde die Stellung der Begünstigten von Stiftungen nicht verbessert. Sie haben weiterhin keine Parteienstellung in einem Gerichtsverfahren, keine Informationsrechte und keine Parteienstellung bei Strafverfahren gegen Treuhänder. Was bedeutet, dass sie weiterhin denen und dem Belieben der fürstlichen Strafverfolger ausgeliefert bleiben. Denn wer sich übers Ohr gehauen oder dekantiert fühlt, muss ja Belege und Indizien für einen Anfangsverdacht vorlegen können.

Sehr zum Missbehagen von Parlament, Regierung und Fürst ist nun ein weiterer möglicher Veruntreuungsskandal am Platzen. Offenbar auf den Tipp einer die Konten verwaltenden Bank ist eine Untersuchung gegen Rechtsanwalt N. T.* wegen mutmasslicher Veruntreuung von Kundengeldern in Millionenhöhe eingeleitet worden. Der ehemalige Präsident der Prüfungskommission für Treuhänder und für Anwälte hat in den vielen Jahren seiner Tätigkeit ein kleines Imperium aufgebaut.

Bei all seinen verschiedenen Tätigkeiten fand T. aber noch Zeit, die wohl exklusivste und vollständigste Sammlung von Rolls-Royce aufzubauen. Ein schönes Beispiel, wie sinnvoll das Setzen von einfachen Zielen ist. T. wollte schlichtweg ein Exemplar von jedem Rolls, der jemals gebaut wurde. Ziel erreicht; dann musste T. nur noch eine Schatulle drum herum bauen – und sich dafür bewundern lassen.

Kurz: «Der Name T. steht seit 30 Jahren für Vertrauen, Qualität, Diskretion, Individualität und Kompetenz», so preist sich der CEO selbst an. Zumindest mit der Diskretion hat es ein Ende gefunden. Die Staatsanwaltschaft des Fürstentums will allerdings «zurzeit» zum Verfahren keine Auskunft geben. Kurz und knapp antwortet der Leitende Staatsanwalt auf einen Fragenkatalog: «Ich nehme dazu keine Stellung.» Die Liechtensteiner Treuhandkammer «kann bestätigen, dass wir einen Fall untersuchen, der auch Gegenstand von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft ist». Allerdings «ist das Disziplinarverfahren zu unterbrechen, wenn in dieser Angelegenheit ein strafgerichtliches Verfahren geführt wird».

Der Untersuchte lässt durch seinen Anwalt Franz Josef Giesinger ausrichten: «Sämtliche Vorwürfe gegen meinen Mandanten sind haltlos, was das Ermittlungsverfahren auch ergeben wird.» Statt seinem Mandanten zu empfehlen, auf die ihm gestellten Fragen zu reagieren, dekretiert der Anwalt: «Mein Mandant verbietet Ihnen ausdrücklich eine identifizierende Berichterstattung.» Als ob es in Vaduz nicht längst die Spatzen von den Zinnen des fürstlichen Schlosses pfeifen würden, fügt Giesinger drohend hinzu: Sollte man sich nicht daran halten, «wird mein Mandant Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche geltend machen».

_*Namen der Redaktion bekannt. _

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