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Cannabis-Konsum

Die Wirkung macht’s: legalisieren oder nicht?

Hanf, auch Cannabis genannt, zählt zu den ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Erde. Aus den Bestandteilen der Pflanze können verschiedene Produkte hergestellt werden, wie beispielsweise Seile, Speise- oder ätherische Öle.

Manuela Bruhin am 21. Juni 2020

Aus den getrockneten Blättern, Blüten und Stängel der Pflanze entsteht das berauschende Marihuana, auch Gras genannt. Das ebenfalls berauschende Haschisch wird aus dem getrockneten Harz aus den Drüsenhaaren der weiblichen Pflanze gewonnen.

Interesse gestiegen

In der Schweiz ist Cannabis als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Cannabis kann jedoch in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden. Im medizinischen beispielsweise sind vor allem die Inhaltsstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) im Fokus. So genannte Cannabisarzneimittel werden beispielsweise bei chronischen Schmerzen, bei Krämpfen oder bei Übelkeit im Falle einer Chemotherapie ärztlich verschrieben.

Weil das Mittel so vielseitig einsetzbar ist, ist das Interesse an diesen Arzneimitteln in den letzten Jahren stark angestiegen. Noch ist die Wirkung aber ungenügend erforscht. Zwar gibt es Erfahrungsberichte, klinische Studien hingegen fehlen, welche die Sicherheit und Wirksamkeit belegen. Das wäre aber Voraussetzung dafür, dass Cannabisarzneimittel von Swissmedic zugelassen und von den Krankenversicherern übernommen wird. Derzeit gibt es in der Schweiz ein Cannabisarzneimittel, welches heilmittelrechtlich zugelassen ist.

Gehalt ist entscheidend

Auch als psychoaktive Droge wird Marihuana oder Haschisch eingesetzt. Die Wirkung ist unterschiedlich und reicht von beruhigend, euphorisierend bis hin zu leicht halluzinogen. Rund 400 chemische Verbindungen enthält Cannabis. Das berauschende Tetrahydrocannabinol (THC) ist dabei der wichtigste Wirkstoff der Pflanze. Nur das THC wird durch das Betäubungsmittelgesetz kontrolliert. Andere Wirkstoffe, wie das Cannabidiol (CBD) unterstehen nicht dem Betäubungsmittelgesetz, weil sie keine psychoaktive Wirkung haben.

Enthält Cannabis mindestens ein Prozent THC-Gehalt, ist der Konsum in der Schweiz verboten und kann bestraft werden. Bis zu 10 Gramm Cannabis für den eigenen Konsum hingegen nicht. Für Minderjährige gilt dabei das Jugendstrafrecht. Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Substanz in der Schweiz. Mehr als ein Drittel der Personen ab 15 Jahren haben hierzulande schon mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert.

Cannabis/Symbolbild

Dr. med. Toni Berthel ist Psychiater mit langjähriger Erfahrung in Suchtmedizin und -behandlung

Cannabis ist verboten, weil man vor rund 80 Jahren meinte, es sei für die Gesundheit sehr gefährlich. Personen, die Cannabis rauchen, werden in der Schweiz mit einer Busse bestraft. Dies ist falsch, denn Cannabis ist aus medizinischer Sicht nicht schädlicher als Zigaretten oder Alkohol. Heute wird Cannabis oft von kriminellen Banden gehandelt. Es enthält viele giftige Inhaltsstoffe (Pestizide) und einen ungesund hohen Anteil an THC. Das ist für die Leute in der Schweiz die wahre Gefahr. Es braucht darum eine Gesetzesänderung.

Cannabis muss kontrolliert verkauft werden können, wie z.B. Alkohol oder Zigaretten. So kann man die Inhaltsstoffe kontrollieren, die Konsumenten beraten und den Jugendschutz einhalten. Kriminellen Banden wird das Handwerk gelegt und mit dem Gewinn können Gesundheitskampagnen finanziert werden. Es ist aber klar: Wie beim Alkohol und Tabak wird der Konsum von Cannabis für Kinder und Minderjährige verboten sein. Für ihre Körper, insbesondere die Hirnentwicklung, ist Cannabis ungesund.

Verena Herzog, Nationalrätin SVP

Als Marihuana werden die getrockneten, harzhaltigen Blüten und kleinen Blätter der weiblichen Hanfpflanze bezeichnet. Neben vielen anderen chemischen Substanzen beinhaltet Marihuana heute oft hohe Mengen des berauschenden Wirkstoffs THC. Dieser hat schädigende Auswirkungen auf verschiedene Bereiche des Körpers und beeinflusst negativ die Psyche des Menschen, das heisst das Denken, das Fühlen und das Verhalten. THC macht abhängig. Kinder und Jugendliche sind dabei besonders gefährdet.

Das Betäubungsmittelgesetz verfolgt das Ziel, die Gesundheit des Einzelnen wie auch der ganzen Gesellschaft vor den Gefahren der Rauschdrogen zu schützen. Die Legalisierung würde dieses Ziel untergraben, der Konsum auch von noch gefährlicheren Substanzen massiv zunehmen und jegliche glaubwürdige Prävention verhindern.

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Autor/in
Manuela Bruhin

Manuela Bruhin (*1984) ist Redaktorin von «Die Ostschweiz».

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