Alles geht online - nur die Stimmabgabe soll es nicht? Sicherheit ist das oberste Gebot, aber die Vorteile des E-Votings sind unübersehbar.
Der Bundesrat hat im Juni 2018 aufgrund eines parlamentarischen Auftrages vom Jahre 2000 beschlossen, die elektronische Stimmabgabe neben dem Gang zur Urne und der brieflichen Stimmabgabe als gleichwertigen dritten Stimmkanal einzuführen. Trotz kritischer Stimmen hält er damit an seiner bisherigen Strategie fest.
In der zweiten Jahreshälfte soll eine Vorlage mit den nötigen Gesetzesanpassungen vorliegen. Durch die erfreuliche Ablehnung von zwei politischen Vorstössen in der laufenden Herbstsession, welche einen Marschhalt beim E-Voting forderten, kann weiterhin auf eine Einführung der elektronischen Stimmabgabe für die Stimmberechtigten in allen Kantonen und der Auslandschweizer gehofft werden. Denn in der Praxis ist das E-Voting gerade für Auslandschweizer häufig das einzige Mittel, welches ihnen erlaubt, ihre politischen Rechte auszuüben. Die Wahlunterlagen kommen per Post meist zu spät bei ihnen an.
Auf den ersten Blick könnte man meinen, der Entscheid der Landesregierung komme zu einem Zeitpunkt, in dem die Kritiker des E-Voting immer zahlreicher zu werden scheinen. Aber im 21. Jahrhundert und der fortschreitenden Digitalisierung ist die elektronische Stimmabgabe nicht nur für die jungen Menschen ein gesellschaftliches Bedürfnis. Denn heute sollten die Stimmberechtigen selber entscheiden können, ob sie direkt an der Urne, brieflich oder elektronisch stimmen oder wählen wollen.
Die Sicherheitsfrage im online-Kanal ist zu klären,und dies kann auch bewältigt werden. Heute werden tagtäglich Tausende von Transaktionen über E-Banking abgewickelt. Gemäss Bundeskanzlei wurden in mehr als der Hälfte der Kantone über 200 sichere Testläufe durchgeführt.
Sicherheit ist oberste Leitlinie für E-Voting. Vorteile bei E-Voting sind auch, dass es keine ungültigen Stimmen mehr gibt. Mit E-Voting wird zudem allen Zugang zu den demokratischen Rechten ermöglicht, vor allem auch Menschen mit Behinderung, denn diese können orts- und zeitunabhängig stimmen und wählen.
Thomas Ammann (*1964) aus Rüthi politisierte von November 2015 bis Dezember 2019 für die CVP St.Gallen im Nationalrat. Er ist Geschäftsführer der Ammann Beratreu GmbH, verheiratet und hat vier Kinder.
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