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Massnahmenkritischer Mediziner

Eine neue Dimension: Hausarzt wird Berufserlaubnis per sofort entzogen

Der massnahmenkritische Arzt Andreas Heisler darf seinen Beruf ab sofort nicht mehr ausüben. Nach der Rückkehr aus dem Ausland erwartete ihn die Polizei. Die kantonalen Behörden entziehen ihm die Berufserlaubnis. Exklusiv bei uns: Die Ereignisse und Heislers Reaktion.

Stefan Millius am 27. Februar 2021

Andreas Heisler aus dem luzernischen Ebikon ist der derzeit wohl bekannteste Arzt unter denjenigen, welche die Coronamassnahmen des Bundesrats offen kritisieren und sich beispielsweise, aber nicht nur, gegen die Maskenpflicht stemmen. Seit Donnerstag darf er nun nicht mehr als Arzt arbeiten.

Bereits Ende Januar gab es eine temporäre Schliessung seiner Hausarztpraxis für eine Woche. Die kantonalen Behörden hatten diese verfügt, weil Heisler nicht mit Maske praktiziert.

Nun ist eine weitere Eskalationsstufe erreicht. Mitte Woche kehrte Andreas Heisler aus seinen 3,5 Wochen langen Ferien zurück. In dieser Zeit war ein Einschreiben an ihn gegangen, das er aber infolge seiner Abwesenheit nicht abholen konnte. «Am Donnerstag erschienen bei mir in der Praxis dann zwei Polizisten und übergaben mir das Schreiben», schildert Heisler gegenüber «Die Ostschweiz».

Der Absender: Der Luzerner Kantonsarzt und der Dienststellenleiter Gesundheit des Kantons. Der Inhalt: Die Eröffnung eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens und der «vorsorgliche Entzug» der Berufsbewilligung als Arzt. Heisler darf also ab sofort im Kanton Luzern nicht mehr als Arzt tätig sein.


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Der Entzug der Berufsbewilligung wird im Schreiben nicht zeitlich limitiert, ist also gewissermassen abschliessend. Zumindest, wenn die Massnahme definitiv wird. Heisler kann die Entscheidung anfechten, «und das werde ich am kommenden Montag beim Verwaltungsgericht auch tun», wie er sagt. Er sei bereits mit Juristen an der Arbeit. Allerdings hat dieser Schritt keinen unmittelbaren Einfluss, denn die Anfechtung löst ausdrücklich keine aufschiebende Wirkung aus. Was bedeutet: Solange das Verwaltungsgericht in dieser Sache nichts anderes sagt, darf Heisler nicht als Arzt arbeiten.

Andreas Heisler

Das Schreiben der kantonalen Behörden (Ausriss).

Die Begründung für den massiven Schritt – die Höchststrafe für einen Arzt – durch die Luzerner Behörden ist zum Teil altbekannt, zum Teil neu. Dem Arzt wird vorgeworfen, er habe gegen die Maskenpflicht verstossen in seiner Praxis und damit die «öffentliche Gesundheit gefährdet». Zudem habe er Maskendispensen ausgestellt, ohne die Patienten persönlich gesehen zu haben, womit er gegen die berufliche Sorgfalt verstossen habe.

Neu ist der dritte Vorwurf: Andreas Heisler wird «Schrecken der Bevölkerung» unterstellt. Dies, weil er sich bei Demonstrationen ohne gesicherte Beweise gegen die Coronaimpfung ausgesprochen habe. Zur Erinnerung: Das Schrecken der Bevölkerung ist ein Punkt, den Massnahmenkritiker umgekehrt dem Bundesrat schon lange zur Last legen, weil dieser – ebenfalls ohne Evidenz – Panik in der breiten Masse verbreite durch seine übertriebene Darstellung der Gefahr, die vom Virus ausgeht.

Vor allem, was die sofortige Gültigkeit des Berufsverbots und das Fehlen einer aufschiebenden Wirkung angeht, versteht Andreas Heisler die Welt nicht mehr: «Ich bin davon ausgegangen, dass in einem laufenden Verfahren die Unschuldsvermutung gilt, aber offenbar ist das nicht mehr so.»

Das Schreiben, so der Hausarzt, basiere auf Wendungen wie «gehen davon aus» oder «nehmen an». Besonders fasziniere ihn aber die sechsseitige Beilage, die den kantonalen Behörden quasi als Beleg für Heislers Wirken dient und damit die Basis für die Vorwürfe und damit den Entzug der Berufsbewilligung bildet: Es handelt sich um zusammenkopierte Ausrisse aus Zeitungsartikeln. Aus Beiträgen aus dem «Blick», der «Luzerner Zeitung» und anderen Medien wird gewissermassen «Beweismaterial». Heisler trocken dazu: «Das ist das Niveau, auf dem wir uns inzwischen bewegen.»

Andreas Heisler

Das «Beweismaterial» des Kantonsarztes: Sechs Seiten mit Ausdrucken von Zeitungsartikeln.

Für den Hausarzt ist mit der Massnahme die Verhältnismässigkeit verloren gegangen. Er schildert, dass er sich vor einiger Zeit mit einem ehemaligen Kantonsarzt aus einem anderen Landesteil über die Gefahr eines möglichen Entzugs der Berufsbewilligung unterhalten habe. «Dieser hat in 14 Jahren zwei Bewilligungen von Ärzten entzogen, in einem Fall aufgrund von Drogenhandel, im anderen wegen Vergewaltigung.» Auf dieser Ebene stehe seine massnahmenkritische Haltung nun offenbar.

Das Berufsverbot sei für ihn ein «Angriff auf die Meinungsfreiheit», so Heisler. Und er sei nicht das einzige Opfer. Inzwischen habe er Kenntnis vom Fall eines Kantonsschullehrers aus dem Kanton Aargau, der bei einer Kundgebung in Wohlen zum Publikum gesprochen habe – und der nun von den kantonalen Behörden entlassen worden sei.

Die Praxis in Ebikon soll auch ohne ihren Chef weiter laufen. Er habe einen Arzt im Haus und stehe in Kontakt mit einem weiteren Ersatz. «Ich will den Betrieb aufrecht erhalten», sagt Heisler, vor allem aber wolle er selbst so schnell wie möglich wieder arbeiten. «Denn mein Beruf ist meine Berufung.»

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Autor/in
Stefan Millius

Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.

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