Die Auslastung der Thurgauer Spitäler mit Covid-Patientinnen und -Patienten nimmt weiter zu. Deshalb hat der Thurgauer Gesundheitsdirektor die Leistungserbringer verpflichtet, bei Bedarf Fachpersonal für den Betrieb der Intensivstationen zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der stetig steigenden Auslastung der Spitäler und Intensivstationen hat der Thurgauer Gesundheitsdirektor Urs Martin gestern zur Bekämpfung der Covid-19- Pandemie eine weitere Anordnung für Spitäler, Kliniken und Pflegeheime erlassen. Die Klinik Seeschau AG, die Rehabilitationskliniken (St. Katharinenthal, Klinik Schloss Mammern AG, Rehabilitationsklinik Dussnang AG, Tertianum Neutal, Rehabilitationsklinik Zihlschlacht AG) sowie die psychiatrischen Kliniken (Psychiatrische Klinik Münsterlingen, Clienia Littenheid AG), müssen der Spital Thurgau AG (STGAG) und dem Herz-Neuro-Zentrum Bodensee (HNZB) Fachpersonal für den Betrieb der Intensivplätze zur Verfügung stellen, soweit die beiden Einrichtungen nicht selber über dieses verfügen.
Bereits am 2. Dezember 2021wurden die weiteren Leistungserbringer und die Pflegeheime mittels Entscheid dazu verpflichtet, Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu übernehmen, wenn diese in der STGAG oder im HNZB keine Behandlung mehr benötigen.
«Die Zahl von Menschen, die sich wegen des Coronavirus in Spitalpflege begeben müssen, nimmt weiter zu. Das bereitet uns grosse Sorgen. Daher müssen alle Leistungserbringer im Kanton Thurgau zusammenstehen, um diese Krise zu bewältigen. Ich danke allen Leistungserbringern dafür, dass sie bereit sind, erneut einen Sondereffort zu leisten. Darüber hinaus fordere ich die Bevölkerung einmal mehr auf, einen Beitrag zu leisten und sich impfen zu lassen», sagt der Thurgauer Gesundheitsdirektor Urs Martin.
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