Hier hat die Dame parkiert, bezahlt - und eine Parkbusse kassiert.
Eine Frau parkiert ihr Auto und bezahlt die Gebühr - aber versehentlich für das falsche Parkfeld. Eine Busse muss sie dennoch berappen. Sogar die Kantonspolizei findet, man könnte hier ein Auge zudrücken. Nur leider hat sie in diesem Fall nichts zu sagen.
Da wiehert der Amtsschimmel…
Am Montag, 12. November besuchte eine Frau eine Veranstaltung des Hospiz-Dienst Rheintal im Haus Sonnengarten in Altstätten. Dazu stellte sie ihr Auto auf den Parkplatz und bezahlte am Automaten die nötige Gebühr.
Allerdings unterlief ihr ein Missgeschick. Sie erwischte die Nummer für das falsche Parkfeld - 21 statt 20.
Das Ergebnis: Bei ihrer Rückkehr fand sie eine Busse am Auto vor.
Weil die Frau ein reines Gewissen hatte, kontaktierte sie die Stadt Altstätten. Dort präsentierte sie den gelösten Parkschein als Beleg dafür, dass sie nicht etwa kostenlos parkiert, sondern die Gebühr bezahlt hat. Nur eben für den falschen Standplatz.
Gehör fand die Frau nicht, die Parkbusse wurde nicht zurückgezogen. Die Begründung ist so banal wie bürokratisch: «Sie haben (…) beim Parkautomat die Nr. 21 gedrückt und verfügten deshalb für das Parkfeld Nr. 20 über keine gültige Parkbewilligung.»
Das war der Frau natürlich bereits bewusst, sie hatte aber auf Kulanz gehofft - weil sie gezahlt hatte.
Zuständig für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs beim betreffenden Parkplatz ist eine private Firma namens Abacon AG. Diese habe «die Ordnungsbusse regulär und richtig erteilt», schreibt die stellvertretende Stadtschreiberin von Altstätten in ihrer Antwort auf die Bitte um Stornierung der Busse.
Die Tochter der betroffenen Frau findet das alles andere als richtig. Auf Twitter machte sie auf den Fall aufmerksam und richtete eine Anfrage an die Kantonspolizei. Die reagierte schnell: Sie forderte die Frau auf, den Parkschein zu fotografieren und als Direktnachricht zu senden - und man werde sehen, was sich machen lässt.
Und es zeigt sich: Viel lässt sich nicht ausrichten, weil die Kantonspolizei hier nicht direkt zuständig ist, sie fungiert nur als «Eintreiberin» und hat die Busse nicht selbst ausgestellt. Ganz streng ausgelegt habe die Frau das benutzte Parkfeld tatsächlich nicht bezahlt, hält ein Mitarbeiter der Kantonspolizei fest, aber er finde persönlich, man könne in so einem Fall auch mal ein Auge zudrücken, zumal das Ticket als Beweis vorliege. Aber hier komme wahrscheinlich «eher die strenge Auslegung zum Tragen», und die Busse sei wohl zu zahlen.
Bei der ganzen Sache geht es um 40 Franken - aber auch ums Prinzip. Für die Frau, die vorschriftsmässig bezahlt und dabei einen kleinen Fehler gemacht hat. Und offenbar auch für die Stadt Altstätten, die es hier an Kulanz vermissen lässt.
Hier hat die Dame parkiert, bezahlt - und eine Parkbusse kassiert.
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
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