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Büchel

Faulpelz-Paradies

Anerkannte Flüchtlinge haben ein Recht auf Nachzug von nahen Verwandten wie Ehegatten und Kindern. Das Prinzip ist in Ordnung. Ausser, es wird damit Schindluderei betrieben. Das ist leider häufig der Fall.

Roland Rino Büchel am 12. Oktober 2018

Der Europarat in Strassburg hat beschlossen, dass die 47 Mitgliederländer den Familiennachzug aktiv unterstützen müssten. Solche Resolutionen des Europarats sind nicht bindend. Das heisst: Die meisten Länder reden, handeln aber nicht. Für sie ist der Beschluss ohne Bedeutung.

Anders bei uns: Seit Jahren lassen Migranten falsche Kinder in die Schweiz nachreisen. Die Behörden werden bewusst an der Nase herumgeführt. Es wird betrogen und gelogen.

Bei uns werden keine systematischen DNA-Tests gemacht. Man wolle nicht „unangemessen“ in die Privatsphäre der Migranten eingreifen, sagen die Behörden.

Was passiert, wenn die Leute falsche Kinder nachreisen lassen? Sie werden, wenn es denn ans Tageslicht kommt, zu einer bedingten Freiheitsstrafe oder zu einer kleinen Busse verurteilt. Wer bezahlt? Im Normalfall die Allgemeinheit.

Wenn dann doch einmal einer ins Gefängnis muss, so wird er dort anständig behandelt. Man steckt die Leute bei uns nicht in irgendwelche Rattenlöcher.

Paradies für eritreische Faulpelze

Die Schweiz hat in den letzten Jahren Zehntausende Asylmigranten aus Eritrea aufgenommen. Aus keinem anderen Land kommen auch nur annähernd so viele Menschen zu uns, um ein Asylgesuch zu stellen.

Ja, es gibt sie, die Länder, wo im Gegensatz zu Eritrea tatsächlich Krieg herrscht – und wo Menschen an Leib und Leben gefährdet sind!

Die Eritreer jedoch suchen hier einfach ein besseres Leben. Auch wenn sie nicht als rechtmässige Flüchtlinge anerkannt werden, bleiben viele von ihnen ein Leben lang in der Schweiz.

Der Grund dafür ist der bizarre Asylstatus der «Vorläufig Aufgenommenen».

Auch wenn die Behörden nach langem Hin- und Her jemanden endlich ausweisen, steht den Rückreise-Verweigerern eine ganz Palette an Rekurs-Möglichkeiten zur Verfügung. Meistens sind sie mittellos, also werden ihnen Gratisanwälte zur Seite gestellt.

Das Resultat? Wahre Prozesslawinen durch alle möglichen Instanzen. Sind die Schweizer Rechtsmittel nach Jahren einmal ausgeschöpft, so geht es international weiter: Oft verhindert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine Ausschaffung.

Tag für Tag tanzen uns Zehntausende angebliche Flüchtlinge auf der Nase herum. Die Asylrechts-Missbraucher wollen nicht selber für sich aufkommen. Wieso sollten sie? Es geht ihnen finanziel fast besser, wenn sie an Bahnhöfen herumhängen, als wenn sie arbeiten.

Vier von fünf Eritreern, welche arbeiten dürften, tun nichts! Jeder einzelne von ihnen wird die Allgemeinheit während seiner Zeit in der Schweiz eine siebenstellige Summe kosten. Die Allgemeinheit bezahlt.

Ein allzu «menschlicher» Staat wird von Asylschmarotzern und der Asylindustrie zwangsläufig hintergangen.

Wenn Politik und Justiz in der Schweiz weiterhin derart naiv handeln, machen wir uns zur internationalen Lachnummer.

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Autor/in
Roland Rino Büchel

Roland Rino Büchel (*1965) ist seit 2010 Nationalrat für die SVP des Kantons St. Gallen. Der Rheintaler ist Mitglied der Büros des Nationalrats, der Aussenpolitischen Kommission und Europarats. Er steht für eine klar bürgerliche Politik und war bei der letzten grossen parlamentarischen Auswertung der Ostschweizer Nationalrat mit dem besten Rating.

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