Wer einen sicheren Job sucht, müsste Förster sein. Der Kanton Thurgau sucht händeringend Revierförster. Das Problem: Es gibt zwar Bewerbungen, aber die Anstellungsbedingungen sind zu einschränkend. Jetzt wird deshalb das Feld geöffnet. Auch ausländische Ausbildungen kommen in Frage.
Diverse altersbedingte Abgänge, dazu weitere Wechsel: Im Thurgauer Forstdienst braucht es derzeit dringend neue Revierförster. An Bewerbungen mangelt es nicht, wie es beim Kanton heisst. Nur kommen die meisten nicht in Frage. Denn unter den Interessierten sind viele, die nicht über den Status als diplomierte Förster HF verfügen.
Stattdessen melden sich Absolventen der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (Forstingenieur FH) sowie von Forstfachpersonen mit ausländischer Ausbildung. Sie kommen aber nach der geltenden Verordnung nicht in Frage. Man muss zwingend ein Diplom einer interkantonalen Försterschule, die es in Maienfeld und Lyss gibt. Oder aber einen sogenannten Wählbarkeitsausweis als Revierförster, den man aufgrund des Entscheids der entsprechenden Behörde erhält.
Dieser Wählbarkeitsausweis spielte bisher keine Rolle, weil im Thurgau stets sämtliche Försterstellen mit diplomierten Förstern besetzt werden konnten. Entsprechend wurde auch nie klar geregelt, was man mitbringen muss, um für «wählbar» erklärt zu werden. Diese Lücke will der Thurgau nun aus der Not heraus schliessen. Dazu werden die Anstellungsvoraussetzungen für Revierförster leicht angepasst.
Neu entscheidet das Forstamt, ob die kantonale Wählbarkeit erteilt werden kann. Anspruch darauf hat, wer eine Grundausbildung zur Forstwartin beziehungsweise zum Forstwart EFZ absolviert hat oder andere praktische, fachbezogene Berufserfahrungen, Abschlüsse oder Ausbildungen in vergleichbarem Umfang nachweisen kann und zweitens eine höhere Ausbildung im Bereich Wald absolviert hat.
«Damit wird das Feld für verschiedene in- und ausländische Berufsqualifikationen im Forstbereich geöffnet», heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Auch ausländische Bewerber kommen in Fragen, wenn sie zusätzlich zu den genannten beruflichen Voraussetzungen ein forstliches Praktikum in einem Forstrevier im Kanton Thurgau absolvieren. Dieses soll mindestens drei Monate dauern bei einem vollen Beschäftigungsgrad, bei reduziertem Beschäftigungsgrad entsprechend länger.
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