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DG: DG: Politik

Free Lunch

Selbstverständlich kann man die Ansicht vertreten, dass Subventionen für Hauseigentümer und Unternehmen das Klima retten. Wer jedoch vorgibt, dass dies keine finanziellen Konsequenzen für das Volk hat, handelt unredlich.

Kurt Weigelt am 28. April 2023

Dies gelesen: «Die Massnahmen sollen aus den allgemeinen Bundesmitteln finanziert werden. Die Vorlage enthält keine neuen Steuern, Gebühren oder Abgaben.» (Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Klima- und Innovationsgesetz: Abstimmung am 18. Juni 2023, 21.04.2023)

Das gedacht: Am 18. Juni stimmen wir über das Klimagesetz ab. Dieses sieht vor, dass in den kommenden zehn Jahren Hauseigentümer zusätzlich zu den bisherigen Fördertöpfen für die Umstellung auf klimaschonende Heizungen 2 Milliarden Franken an Subventionen erhalten sollen. Weitere 1.2 Milliarden gehen an Industrieunternehmen und Gewerbebetriebe, die innovative Technologien zur klimaschonenden Produktion einsetzen.

Nun kann man natürlich mit der Mehrheit des Parlamentes der Überzeugung sein, dass Hauseigentümer und Unternehmen besonders notleidend sind und diese einen Anspruch darauf haben, von der Allgemeinheit finanziert zu werden. In dieses Bild passt die Begeisterung, mit der sich Branchenverbände wie Holzbau Schweiz, der Gebäudetechnikverband oder Gebäudehülle Schweiz für den staatlichen Geldsegen einsetzen. Was gibt es Schöneres als ein staatlich garantiertes und von den Steuerzahlenden finanziertes Milliardengeschäft?

Dies alles ist nicht neu. Schon immer hat es die Politik verstanden, mit Subventionen, Transferleistungen und staatlichen Sicherheitsversprechen Mehrheiten an der Urne zu kaufen. Neu ist jedoch die Unverfrorenheit, mit der der Bundesrat und seine Bodentruppen behaupten, dass dies alles gratis, ohne neue Steuern, Gebühren und Abgaben zu haben ist.

Nun ist es in der Tat so, dass man aus taktischen Überlegungen darauf verzichtet hat, die Frage nach der Gegenfinanzierung der Subventionsmilliarden zu beantworten. Dumm nur, dass praktisch gleichzeitig mit den Verlautbarungen zum Klimagesetz der Bundesrat seine finanzpolitische Standortbestimmung präsentierte. Die Ende Januar aktualisierten Haushaltszahlen zeigen für 2024 ein strukturelles Defizit von 2 Milliarden Franken. Dieses ergibt sich primär aus neuen, nicht gegenfinanzierten Mehrausgaben. Zum Beispiel in der Klimapolitik.

Was dieses strukturelle Defizit für Folgen hat, wird in der bundesrätlichen Medienmitteilung lediglich angedeutet. Gespart werden soll etwa bei der Armee, bei den Forschungsbeiträgen an die Hochschulen oder bei den Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds. Massnahmen geprüft werden auch bei der AHV und der familienexternen Kinderbetreuung. Dass dies alles massiven Widerstand und anstelle von Sparmassnahmen die Forderung nach Steuererhöhungen nach sich ziehen wird, versteht sich von selbst.

There is no such thing as a free lunch. Dies gilt auch für die finanzpolitische Giesskanne des Klimagesetzes. Die Allgemeinheit bezahlt die Rechnung. Selbstverständlich kann man die Ansicht vertreten, dass Subventionen für Hauseigentümer und Unternehmen das Klima retten. Wer jedoch vorgibt, dass dies keine finanziellen Konsequenzen für das Volk hat, handelt unredlich. Eine Tatsache, die weit über die Diskussionen über Sinn oder Unsinn des Klimagesetzes hinausgeht. Behörden, die mit Blick auf einen Abstimmungserfolg das Volk für dumm verkaufen, zerstören das Vertrauen in die Politik. Und damit die Grundlagen unserer Demokratie. Ein hoher Preis. Nicht zuletzt auch mit Blick auf eine langfristig angelegte Klimapolitik.

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Autor/in
Kurt Weigelt

Kurt Weigelt, geboren 1955 in St. Gallen, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bern. Seine Dissertation verfasste er zu den Möglichkeiten einer staatlichen Parteienfinanzierung. Einzelhandels-Unternehmer und von 2007 bis 2018 Direktor der IHK St.Gallen-Appenzell. Für Kurt Weigelt ist die Forderung nach Entstaatlichung die Antwort auf die politischen Herausforderungen der digitalen Gesellschaft.

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