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Ausländerstimmrecht

Für SVP AR steht fest: «Kommissionsvorschlag der Verfassung nicht mehrheitsfähig»

Mit «grossem Erstaunen» nimmt die SVP AR zur Kenntnis, dass die vorberatende Kommission die Totalrevision der Kantonsverfassung nahezu unverändert durchwinkt und somit keine Lehren aus den vergangenen Abstimmungen zieht. Die Partei hat einige Kritikpunkte anzubringen.

Die Ostschweiz am 10. Dezember 2023

Die SVP AR äussert sich mehr als kritisch zum Stand der Totalrevision der Kantonsverfassung. Die aktuell vorliegende Verfassungsreform sei überladen und in dieser Form inakzeptabel. Insbesondere mit der geplanten Einführung des Ausländerstimmrechts und Stimmrechtsalter 16 seien rote Linien überschritten worden, wogegen sich die SVP AR vehement einsetzen werde.

«Die SVP AR setzt sich für eine zeitgemässe aber vor allem mehrheitsfähige Vorlage ein. In der neuen Verfassung sind wichtige Themen, wie beispielsweise das Finanzreferendum, enthalten, welches seit Jahren im politischen Prozess fehlt», so die Partei in einer Medienmitteilung.

Nach nun über sechs Jahren Diskussion um dieses Geschäft sei ein Scheitern der Vorlage zu vermeiden. Mit den Themen wie dem Ausländerstimmrecht oder dem Stimmrechtsalter 16 sei die Vorlage unnötig überladen und nicht mehrheitsfähig.

Die SVP AR ist erstaunt, dass die kommunalen Abstimmungen, insbesondere die kommunale Abstimmung vom Juni 2023 in Herisau, wo die Gemeindeordnung mit dem Ausländerstimmrecht mit rund 64% Nein deutlich abgelehnt wurde, von der kantonsrätlichen Kommission ignoriert werden.

«Der Entscheid, das Wahlverfahren Proporz oder heutige Regelung mit einem Eventualantrag zu klären, ist hingegen mutlos, unverständlich und verkompliziert darüber hinaus das Abstimmungsprozedere unnötig. Unser derzeitiges Wahlverfahren berücksichtigt die Minderheiten nicht und benachteiligt die kleineren politischen Gruppierungen in unzulässiger Weise. Dies hat das Bundesgericht bereits mehrfach festgehalten», so die SVP weiter.

So sei höchst fraglich, ob eine neue Verfassung ohne Proporz, der Bundesverfassung entspreche. Ein Blick nach Graubünden zeige, was passiert, wenn das Bundesgericht die Verfassung als Verfassungswidrig aufhebt. Dazu die SVP: «Ein solches Szenario wäre sehr bedauerlich und für einige Gruppierungen, welche nur an ihren vermeintlichen politischen Machterhalt denken, äusserst peinlich. Es ist nun am Kantonsrat, in genannten Punkten Verantwortung zu übernehmen.»

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