Die Regierung hat die Anpassung 18 des St.Galler Richtplans erlassen.
Mit der Anpassung setzt sie den Standort Krinau für die Errichtung eines Windparks im Richtplan fest.
Auf den Standort Rheinau wird aktuell verzichtet, da dieser nicht genehmigungsfähig ist.
Weiter hält die Regierung an Deponiestandorten für unverschmutzten Aushub fest.
Mit der Richtplan-Anpassung wurden der Standort Krinau in den Gemeinden Wattwil und Mosnang und der Standort Rheinau in den Gemeinden Sargans, Mels und Vilters-Wangs für die Erstellung eines Windparks vorgeschlagen. Für den Standort Krinau ist die Machbarkeit grundsätzlich nachgewiesen. Anhand der konkreten Anlagestandorte sind weitere Abklärungen nötig. Dies betrifft zum einen die Auswirkung auf das angrenzende Schutzgebiet. Zum anderen liegen die geplanten Anlagen im Bereich des Radars des Flughafen Zürichs. Die Windenergieanlagen müssen so platziert werden, dass die Luftfahrtsicherheit sichergestellt ist.
Aufgrund des ungelösten Konflikts mit dem Vogelschutz ist der Windpark Rheinau aktuell nicht genehmigungsfähig. Die Regierung verzichtet deshalb auf die Aufnahme des Standorts Rheinau im Richtplan.
Kanton hält an Deponiestandorten fest
In der Abfallplanungsregion St.Gallen-Rorschach zeichnet sich ein Deponienotstand für unverschmutzten Aushub ab. Deshalb hat die Regierung entschieden, an beiden Standorten festzuhalten. Auch die Standorte Büchlerberg in Altstätten, Höfli-Ragnatsch in Mels und die Erweiterung des Standorts Tüfentobel in Gaiserwald wurden festgesetzt.
Der Steinbruch Starkenbach in Wildhaus-Alt St.Johann soll erweitert werden. Die Erweiterung wurde nun im Richtplan festgesetzt. Das nationale Interesse am Abbau von Hartgestein wird gegenüber dem Schutzgebiet Speer-Churfirsten-Alvier höher gewichtet. Jedoch ist der Eingriff in geschützte Lebensräume zu minimieren. Weiter werden die Standorte Eichholz-Süd in Gommiswald, Unteregg West Erweiterung in Eschenbach und Stöcklen Nord in Waldkirch festgesetzt.
Neue Praxis für Weiler
Das bestehende Koordinationsblatt zu den Weilern wurde aufgrund der Rückmeldungen des Bundes überarbeitet. Der Bund bemängelte, dass die Änderungsmöglichkeiten an der bestehenden Bausubstanz im Richtplantext fehlen. Ausserdem sind Neubauten in Weilerzonen nicht mehr zulässig. Das Bundesgericht bestätigte in einem Entscheid Mitte Dezember 2018 diese geänderte Praxis. Die neuen Anforderungen an Weiler werden nun in den Richtplan aufgenommen.
Vernehmlassungsbericht verfügbar
Der Richtplan steuert die räumliche Entwicklung des Kantons St.Gallen. Um die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht in den Richtplan aufzunehmen, wird er jährlich angepasst. Bis Mitte Juni 2018 führte das Baudepartement eine Vernehmlassung zum Entwurf der Richtplan-Anpassung 18 durch. Die Ergebnisse und die Stellungnahme der Regierung zu den Vernehmlassungsantworten sind in einem Bericht zusammengefasst. Die Genehmigung durch den Bund wird im zweiten Quartal 2019 erwartet.
Der Vernehmlassungsbericht ist zu finden unter www.areg.sg.ch.
Offizielle Informationen aus dem Regierungsgebäude des Kantons St.Gallen.
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