Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden im Kanton St.Gallen um 30 Franken erhöht.
Am 19. Mai 2019 hat die Stimmbevölkerung die AHV-Steuervorlage (STAF) angenommen. Im Kanton St.Gallen ist die Referendumsfrist zur Umsetzung der Steuervorlage am 23. April 2019 abgelaufen.
Die Steuerreform tritt somit am 1. Januar 2020 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt hat die Regierung auch den Vollzugsbeginn des Nachtrags zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen festgelegt.
Damit werden die Kinder- und Ausbildungszulagen ab Anfang nächsten Jahres um 30 Franken erhöht.
Die Regierung und der Kantonsrat hatten die Umsetzung der Vorgaben aus der STAF-Vorlage auf kantonaler Ebene frühzeitig aufgegleist.
Einerseits boten sie den hiesigen Unternehmen damit Planungssicherheit, in dem man die zukünftigen Rahmenbedingungen klärte. Andererseits hatte die Bevölkerung bei der Volksabstimmung zur STAF-Vorlage Klarheit über die innerkantonale Umsetzung. Der Kantonsrat hatte deshalb schon in der Februarsession 2019 eine entsprechende Vorlage verabschiedet, die unter Vorbehalt der Annahme der STAF-Vorlage stand.
Die kantonale Vorlage beruhte auf einem überparteilichen Kompromiss. Dieser umfasste zum einen verschiedene Massnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Als Ausgleichsmassnahme beschloss man zum anderen steuerliche Entlastungen bei den natürlichen Personen. Gegen das geänderte Steuergesetz als auch gegen das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen wurden keine Referenden ergriffen. Der Prozess zur Steuerreform ist im Kanton St.Gallen somit abgeschlossen. Die Änderungen werden ab 1. Januar 2020 angewendet.
Steuererleichterungen für juristische und natürliche Personen
Somit werden ab dem 1. Januar 2020 Steuermassnahmen umgesetzt, die den Kanton St.Gallen auch nach der Abschaffung der Statusgesellschaften als Wirtschafts- und Steuerstandort attraktiv erhalten.
Das ist insofern wichtig, weil sich der Standort-wettbewerb zukünftig wohl noch verschärfen wird. Im Vordergrund stehen die Reduktion der Steuerbelastung für juristische Personen mit einer effektiven Gewinnsteuerbelastung von 14,50 Prozent sowie die Einführung der Inputförderung. Dank dieser können die Unternehmen zusätzliche Forschungs- und Entwicklungsaufwände im Umfang von 40 Prozent abziehen.
Weiter wird die Patentbox mit einer steuerlichen Entlastung von Patentboxerträgen von 50 Prozent eingeführt. Ausserdem gilt ab dem Jahr 2020 eine Entlastungsbegrenzung mit einer möglichen steuerlichen Ermässigung aus Patentbox und Inputförderung von höchstens 40 Prozent. Zudem erfolgt ein Wechsel vom Halbsatz- zum Teilbesteuerungs-verfahren, wobei die Besteuerung von Erträgen aus massgeblichen Beteiligungen auf 70 Prozent erhöht wird, so wie dies bereits bei der direkten Bundessteuer erfolgt.
Auch natürliche Personen werden mit der kantonalen Vorlage steuerlich entlastet. So steigt insbesondere der Versicherungsprämienabzug für gemeinsam steuerpflichtige Personen um 1600 Franken und für die übrigen Steuerpflichtigen um 800 Franken. Ausserdem wird der maximale Pendlerabzug um 600 Franken erhöht.
Höhere Familienzulagen und mehr Geld für Kinderbetreuung
Gleichzeitig kommen Familien im Kanton St.Gallen ab nächstem Jahr in den Genuss von höheren Kinder- und Ausbildungszulagen. Diese betragen neu 230 Franken für Kinder und 280 Franken für Jugendliche in Ausbildung. Eine Erhöhung der Familienzulagen wurde bereits im Rahmen einer Gesetzesinitiative gefordert. Im Rahmen der erwähnten Kompromisslösung beschloss der Kantonsrat, die Zulagen statt um die geforderten 50 Franken um 30 Franken zu erhöhen.
Zudem sollen die Steuermehreinnahmen aufgrund der höheren Ausbildungszulagen für die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung eingesetzt werden. Derzeit erarbeitet das Departement des Innern eine Gesetzesvorlage zur Verwendung der Steuermehreinnahmen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Die zusätzlichen finanziellen Mittel sollen möglichst direkt den Familien in Form tieferer Tarife zu Gute kommen. Spätestens Anfang 2020 wird die Regierung die Vorlage dem Kantonsrat vorlegen.
Offizielle Informationen aus dem Regierungsgebäude des Kantons St.Gallen.
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