Der wegen überhöhten Honorarforderungen kritisierte und vom Bundesgericht gebüsste St.Galler Anwalt Patrick Stach hat sich zu Wort gemeldet. Er bedauere das Geschehene, doch sei in den Medienberichten einiges ausser Acht gelassen, was den Fall relativiere.
«St.Galler Anwalt fordert krass überhöhtes Honorar – und kassiert vor Bundesgericht 10'000 Franken Busse»: So titelte das St.Galler Tagblatt. Es geht um den bekannten St.Galler Anwalt Patrick Stach, der auch als Universitätsrat amtet und den Sportsponsorenverein «Club 2000» des TSV St.Otmar präsidiert. Es ging um einen Erbschaftsfall, in dem Stachs Kanzlei eine Frau betreute, die unverhofft zu viel Geld gekommen war. Bei diesen Arbeiten habe Stach einen überhöhten Honoraransatz sowie eine Erfolgsprämie verlangt.
Patrick Stach erklärt nun in einer Mitteilung durch eine Kommunikationsagentur seine Sicht der Dinge, wobei er mehrfach betont, dass er in diesem Fall nach wie vor dem Anwaltsgeheimnis unterstehe und daher nicht frei sprechen könne. Er betont, die Klientin habe «zu keinem Zeitpunkt die Qualität der Arbeit unserer Kanzlei beanstandet, weder in Bezug auf die erbrechtlichen Verfahren noch auf die diversen für unsere damalige Klientin geführten Strafverfahren.»
Was die Honorarvereinbarung angehe, so werde er die Erwägungen des Bundesgerichts bezüglich Erfolgshonoraren «in Zukunft beachten». Allerdings habe der Fall 2016 begonnen, und erst im Juni 2017 habe das Bundesgericht ein Urteil über die Schranken der Zulässigkeit eines solchen Erfolgshonorars gefällt. Es sei zudem ein sehr komplexer Fall gewesen, der mehrere zivilrechtliche Erbverfahren betraf, es seien mehrere Rechtsanwälte in der Angelegenheit engagiert gewesen, und die Honorarvereinbarung sei auf Wunsch der Klientin getroffen worden
Was viele Leser vermutlich aufgerüttelt hat, war der kommunizierte Stundensatz von 910 Franken - ein Vielfaches dessen, was in St.Galler Anwaltskanzleien Usanz ist. Patrick Stach erklärt das so: Man habe ein Pauschalhonorar vereinbart, und der erwähnte Stundenansatz sei das Ergebnis einer Division dieses Pauschalhonorars durch die erfassten Stunden, die seine Kanzleikollegen aufgeschrieben hätten. «In Tat und Wahrheit wurden für den ganzen Auftrag nicht zuletzt durch mich selbst, vermutlich mindestens doppelt so viele Stunden aufgewendet.» Er bedaure die «Fahrlässigkeit», dass die von ihm selbst geleisteten Stunden nicht vollumfänglich erfasst worden seien. «Vor diesem Hintergrund und weiterer Umstände ist der kritisierte Stundenansatz natürlich deutlich zur relativieren und lag wohl bei rund der Hälfte», so Stach.
Schnell kam auch die Frage auf, ob Stach als Universitätsrat noch tragbar sei; er war schon bei seiner Wahl vor allem von links der Mitte im Kantonsrat nicht unterstützt worden. Er bedauere, dass die Rüge des Bundesgerichts nun in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Universitätsrat gebracht werde. Sie betreffe einzig eine einzelne berufliche Angelegenheit, und er habe vor, das Amt als Universitätsrats weiter «mit grossen Engagement und Freude» auszuüben.
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