Seit August ist Jenny Heeb Koordinatorin im Projekt Patenschaften Mia & Max des St.Gallischen Hilfsvereins SGHV. Sie spricht über die Qualifikationen und Anforderungen, die Paten mitbringen müssen. Gesucht werden Freiwillige für derzeit 20 Patenschaften.
Seit zwei Jahren sucht und begleitet der St.Gallische Hilfsverein (SGHV) im Rahmen des Projekts Patenschaften Mia & Max freiwillig und unentgeltlich arbeitende Patinnen und Paten, die sich für Kinder von Eltern mit psychischer Beeinträchtigung engagieren. Bisher koordinierte Monika Hegi diese Patenschaften. Kürzlich übernahm Jenny Heeb die Aufgabe.
Heeb verfügt über langjährige Erfahrung in den Arbeitsfeldern Kind, Jugend und Familie. Sie ist St.Galler Stadtparlamentarierin und Co-Präsidentin der Sozialdemokratischen Partei (SP) der Stadt St.Gallen. Was motivierte sie, die Aufgabe zu übernehmen? Sie sagt: «Wenn Eltern psychisch erkranken, gehen ihre Kinder oft vergessen. Hier setzt Mia & Max an. Patenschaften schaffen einen Raum, in dem betroffene Kinder ausschliesslich Kind sein dürfen. Das begeistert mich und dafür setze ich mich in den kommenden Jahren ein.»
«Die Ostschweiz» wollte von ihr wissen, welche fünf Eigenschaften potenzielle Paten und Patinnen unbedingt mitbringen müssen. Die Sozialpädagogin sagt:
Paten und Patinnen:
• sind engagierte, integre, stabile Persönlichkeiten, die Verlässlichkeit und Kontinuität in der Beziehungsgestaltung ermöglichen.
• weisen einen einwandfreien Privatauszug und einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister vor und befinden sich nicht in einem Strafverfahren.
• können sich vorstellen, sich für ein Kind mit einem psychisch beeinträchtigten Elternteil einzusetzen.
• haben genügend Zeit, mit dem Kind, je nach Alter, ein- bis viermal pro Monat einen halben Tag zu verbringen, bestenfalls für mindestens drei Jahre und nach Möglichkeit darüber hinaus.
• unternehmen mit dem Patenkind Freizeitaktivitäten und binden es in Ihren Lebensalltag ein.
Die Pflichten von Paten und Patinnen sind:
• sie sind bereit, mit der Familie und mit den Koordinationspersonen des SGHV zusammenzuarbeiten.
• sie wenden sich bei Unsicherheiten, Schwierigkeiten oder Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindes in der Familie an die Koordinationsperson des SGHV.
• sie füllen nach den Kontakten das Monatsjournal aus und senden es monatlich an den SGHV.
• sie halten sich an die Schweigepflicht betreffend Personen und persönliche Umstände der Familie, von denen Sie im Rahmen des Einsatzes erfahren.
• sie zeigen sich verbindlich für die Teilnahme an regelmässigen Treffen der Freiwilligen für Erfahrungsaustausch (Erfa) und allfällige Weiterbildung.
Was will Mia & Max?
Patenschaften Mia & Max unterstützen langfristig die Entwicklung von Kindern von Eltern mit psychischer Beeinträchtigung. Das Angebot will hilfreiche Erfahrungen ermöglichen, Horizonte erweitern und Stabilität in der Familie erhöhen. Mia & Max findet für betroffene Kinder verlässliche Bezugspersonen – Patinnen und Paten –, die vom SGHV sorgfältig ausgewählt und auf die Aufgabe vorbereitet werden. Patinnen und Paten verschaffen Kindern neue Sichtweisen, lassen sie ein- bis viermal pro Monat an ihrem Alltag teilhaben und ermöglichen ihnen Aktivitäten, für die zu Hause vielleicht die Zeit fehlt. Nicht Konsum, sondern Beziehung steht im Mittelpunkt. «Erste Rückmeldungen von Kindern und Eltern stimmen mich zuversichtlich: Kinder lieben die Zeit, in der sie weitgehend sorgenfrei sein können. Eltern freuen sich, weil ihre Kinder regelmässig Stunden erleben dürfen, in denen sie ganz im Mittelpunkt stehen. Das entlastet die Eltern enorm.»
Frau Heeb, wie werden Paten auf ihren Einsatz vorbereitet?
Vor der Vermittlung gibt es zwei bis drei Gespräche. Eines mindestens zu Hause bei den Patinnen/Paten. Wir stehen in regelmässigem Kontakt per Telefon und bieten bei Bedarf persönliche Gespräche mit der Koordinatorin und während des Einsatzes. Nach der Probezeit findet auf jeden Fall ein Auswertungsgespräch statt; es gibt pro Jahr - oder nach Bedarf - Standortgespräche und ein Treffen aller Patinnen und Paten zum Erfahrungsaustausch. Zudem bieten wir Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem St.Gallischen Hilfsverein SGHV an und entrichten auf Wunsch eine vierteljährliche Spesenentschädigung von 150 Franken für anfallende Ausgaben. Alle Patinnen und Paten werden in die Betriebshaftpflicht- und Betriebsunfallversicherung des SGHV aufgenommen und auf Wunsch stellen wir die Bescheinigung «Freiwillig engagiert» aus.
Gibt es auch die Möglichkeit, kurzfristig und nur temporär eine Patenschaft zu übernehmen?
Die Patenschaften sind längerfristig angelegt, daher nicht für kurzfristige Einsätze geplant.
Für wie viele Familien beziehungsweise Kinder werden derzeit Patinnen und Paten gesucht?
Aktuell werden für 20 Kinder im Kanton St.Gallen Patinnen und Paten gesucht.
Michel Bossart ist Redaktor bei «Die Ostschweiz». Nach dem Studium der Philosophie und Geschichte hat er für diverse Medien geschrieben. Er lebt in Benken (SG).
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