Der Kantonale Lehrerinnen- und Lehrerverband KLV St. Gallen fordert für Lehrpersonen sowie Schulische Heilpädagoginnen mehr Ressourcen für Beratung und Unterstützung von Schülern. Zudem sollen Lehrpersonen mit Teilzeitpensen in Klassenlagern bessergestellt werden.
Der Berufsauftrag ist für Lehrpersonen der Volksschule im Kanton St. Gallen seit dem Schuljahr 2015/16 im Einsatz. Er definiert, welche Aufgaben Lehrpersonen zu erfüllen haben und wie viele zeitliche Ressourcen ihnen dafür zur Verfügung stehen. Die Evaluation des Berufsauftrags durch Interface Politikstudien im Auftrag des Bildungsrates hat im letzten Schuljahr aufgezeigt, dass er sich als Instrument mehrheitlich bewährt hat. Gemäss der Konsultationsantwort des Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbands KLV St. Gallen ist es nun zentral, dass einige wesentliche Anpassungen oder Differenzierungen im Berufsauftrag vorgenom- men werden, um seine Anwendung und Relevanz für die Schule weiter zu verbessern.
Zeitliche Ressourcen für Schüler ausbauen
«Sowohl die Evaluation als auch die Praxis haben in den letzten Jahren gezeigt, dass die zeitlichen Ressourcen für Lehrpersonen im Arbeitsfeld Schülerinnen viel zu knapp bemessen sind», weist Patrick Keller, Präsident des KLV St. Gallen, auf einen deutlichen Missstand hin. In dieses Arbeitsfeld gehören die Beratung und Unterstützung der Schüler, die Zusammenarbeit mit Eltern und Fachpersonen in und ausserhalb der Schule sowie administrative Aufgaben. Die hohe Differenzierung und Individualisierung im Unterricht, die integrative Arbeit inklusive des Förderbedarfes bei einzelnen Schülerinnen sowie die intensivierte Zusammenarbeit mit den Eltern führen zu einem grossen Beratungs-, Unterstützungs- und Besprechungsaufwand. Auch zusätzliche Aufgaben wie die neue Beurteilung oder die Begleitung von Klassenassistenzen lösen Mehraufwand aus. Klassenlehrpersonen sind von diesem Zusatzaufwand besonders betroffen.
Deshalb fordert der KLV St. Gallen, dass im Berufsauftrag bei allen Lehrpersonen und ergänzend bei Klassenlehrpersonen Ressourcen im Umfang einer Lektion aus dem Arbeitsfeld Unterricht ins Arbeitsfeld Schülerinnen umgelagert werden. Keller ist überzeugt, dass dies zu einer angemesseneren Abbildung der tatsächlichen Arbeitsleistung führen und auch die Übernahme der Klassenlehrpersonen-Aufgabe wieder attraktiver machen wird. Diese Anpassung muss kantonal erfolgen, damit nicht noch weitere finanzstarke Gemeinden individuelle Anpassungen vornehmen und so die innerkantonale Konkurrenz um Lehrpersonal verstärken.
Schulische Heilpädagogen gleich behandeln
Ein ähnliches Problem zeigt sich bei Schulischen Heilpädagoginnen. Die Evaluation zum Berufsauftrag verdeutlichte, dass die Schulträger ihnen für die integrierte Schulische Förderung (ISF) bisher mit 0 bis 3 Lektionen sehr unterschiedliche zeitliche Ressourcen für Beratung und Absprachen zur Verfügung stellen. Meist sind sie in komplexen Konstellationen involviert, fördern sehr individuell und stehen in intensiver Zusammenarbeit mit Eltern sowie verschiedensten internen und externen Fachpersonen. «Dafür reicht das Standard-Zeitgefäss im Arbeitsfeld Schüler bei weitem nicht aus», verdeutlicht Patrick Keller. Es ist deshalb wichtig, eine kantonale Vorgabe zu machen und im Berufsauftrag allen Schulischen Heilpädagogen zusätzliche Ressourcen für ihre anspruchsvolle Aufgabe im Arbeitsfeld Schülerinnen anzurechnen. Dies soll bei einem Vollpensum durch eine Umlagerung von Arbeitszeit im Umfang von drei Lektionen aus dem Arbeitsfeld Unterricht erfolgen.
Lehrpersonen mit Teilzeitpensen für Lager entschädigen
Viele Lehrpersonen arbeiten freiwillig und bewusst in einem Teilzeitpensum. Trotzdem übernehmen auch sie viel Verantwortung im Schulbetrieb. Klassenlager gehören vielerorts zum Schulalltag und sind unbestritten eine wertvolle Bereicherung. Lehrpersonen mit Teilzeitpensum werden in diesen Wochen für ihren vollen Arbeitseinsatz allerdings nicht in allen Gemeinden angemessen entlohnt. Für Lager ist ihre volle Präsenz nötig. Deshalb fordert der KLV St. Gallen eine kantonale Vorgabe, damit Lehrpersonen im Teilpensum für Klassenlager-Wochen zu 100 Prozent entschädigt werden.
Berufsauftrag soll tatsächliche Arbeitsleistungen anrechnen
Mit diesen Veränderungen kann der Berufsauftrag in Zukunft die zu leistende Arbeit von Lehrpersonen sowie Schulischen Heilpädagoginnen im Arbeitsfeld Schüler adäquater abbilden und ihnen angemessenere Ressourcen für die Vielzahl der zu erfüllenden Aufgaben zugestehen. Zudem wird die Gleichbehandlung von Teilzeit-Lehrpersonen gefördert. Insgesamt wird ein Beitrag geleistet, um im Umfeld des akuten Lehrpersonenmangels die Attraktivität des Lehrpersonenberufs im Kanton St. Gallen zu erhalten. All diese Anpassungen sind nicht kostenneutral möglich. Einerseits wird damit der Berufsauftrag an die tatsächlichen Leistungen angepasst und andererseits werden erbrachte Mehrleistungen angerechnet oder abgegolten. Der Zusatzaufwand ist damit mehr als gerechtfertigt.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Mitteilung eines Unternehmens, Verbands, Organisation oder Institution im Wortlaut.
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