Die Afrikanische Schweinepest (ASP) dürfte über kurz oder lang auch die Schweiz erreichen. Dies könnte verheerende Folgen für die Hausschweinehaltungen haben. Bund und Kantone treffen deshalb seit Monaten Vorkehrungen.
Im Bild: Sobald der Spürhund im Dickicht eine tote Wildsau gefunden hat, ruft er seine Hundeführerin herbei.
Vom 2. bis 4. November 2021 erfolgte eine schweizweite Krisenübung, in der das fiktive Auftreten der ASP in Wild- und Hausschweinebeständen fingiert wurde. Unter Federführung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurde auch der Stand der Vorbereitungen im Kanton Thurgau überprüft.
Das Übungsszenario sah ein fiktives Auftreten der ASP bei Haus- und Wildschweinen in der Schweiz und in Liechtenstein vor. Die Phasen der Ausbreitung der ASP von einzelnen Seuchenherden bis zur massiven Ausbreitung der Krankheit in verschiedenen Kantonen wurden dabei durchgespielt. Im Kanton Thurgau fand zu diesem Zweck eine Feld- und eine Stabsübung statt.
Hunde finden Wildschweinkadaver
In der Feldübung wurden zwei Wildschweinkadaver in einem Waldstück ausgelegt. Dies könnte einem realen Seuchenausbruch bei Wildschweinen entsprechen. Damit im Ernstfall tote Wildschweine so rasch wie möglich gefunden würden, waren an der Übung im Thurgau speziell ausgebildete ASP-Spürhunde im Einsatz. Die Hunde sind so trainiert, dass sie den Geruch von toten Wildschweinen erkennen und die Hundeführerin oder den Hundeführer zum Fundort führen. Beide Wildschweinkadaver wurden durch die Hunde rasch gefunden. Nach dem Fund ist es wichtig, dass die Kadaver fachgerecht geborgen und entsorgt werden, damit kein Virusmaterial verschleppt und so die Ausbreitung der Seuche unterbunden wird. Geübt wurde darum auch das fachgerechte Bergen der Kadaver. Das Veterinäramt hat diese Feldübung zusammen mit dem Kantonalen Katastrophen-Einsatzelement erfolgreich durchgeführt.
Im Stabsteil wurden folgende Fragestellungen überprüft: Wie praxistauglich sind die vorbereiteten digitalen Tools und Apps, in denen Fundorte und Sperrgebiete eingegeben werden? Können die definierten Seuchengebiete zeitnah und systematisch nach Wildschweinkadavern abgesucht werden? Wie erfolgt die Absprache mit den benachbarten Veterinärdiensten und dem BLV?
Folgende Massnahem wurden fiktiv als sinnvoll erachtet und «umgesetzt»:
Rasche und klare Definierung eines Initialsperrgebiets durch die Kantonstierärztin in Rücksprache mit dem kantonalen Fachstab Tiergesundheit aufgrund der positiven Probenresultate;
Aufteilung der Suche nach prioritären Suchsektoren in der Nähe der Fundorte sowie nach sekundären Suchsektoren;
Schliessung der Wildtierpassagen über die Autobahnen A1 und A7;
Verbot, Waldstrassen und Waldwege zu verlassen bis hin zu Waldzugangsverboten; Leinenpflicht für Hunde;
Jagdeinschränkungen bis hin zu Jagdverboten;
Verpflichtende Vorgaben für die Hausschweinehalterinnen und Hausschweinehalter im Initialsperrgebiet: Schweinetransporte dürfen nur an einen Betrieb erfolgen; die ersten zwei Schweine, die in einem Betrieb in einer Woche sterben, müssen auf ASP getestet werden; jeder Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen muss zwingend verhindert werden;
Rasche Information der betroffenen Gemeinden und Verbände;
In einem weiteren Schritt und im fortscheitenden Seuchenverlauf weitere Einteilung des Initialsperrgebietes in Kern- und Beobachtungsgebiete.
Früherkennungsprogramm ASP
Die ASP ist eine hochansteckende virale Tierseuche. Sie hat sich in den letzten Jahren von Osteuropa her nach Ostdeutschland ausgebreitet, wo 2020 die ersten Fälle nachgewiesen wurden. Seit 2018 wird in der Schweiz ein nationales Früherkennungsprogramm ASP bei Wildschweinen durchgeführt. Entsprechend müssen auch im Kanton Thurgau Kadaver von verendet aufgefundenen, krank erlegten oder dem Strassenverkehr zum Opfer gefallenen Wildschweinen auf das Virus beprobt werden.
Im Kanton Thurgau werden nach Luzern und Bern am drittmeisten Schweine gehalten. Insgesamt sind es in rund 336 Betrieben rund 164'000 Hausschweine. Oberstes Ziel nach einer allfälligen Ausbreitung der Seuche in der Schweiz ist es, ein Übergreifen der ASP auf die Haustierbestände zu verhindern. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich, eine Ansteckung ist nicht möglich, auch wenn mit Viren verseuchte Fleischwaren verzehrt werden. Weitere Informationen unter Afrikanische Schweinepest (ASP) (admin.ch) .
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