Das Volkswirtschaftsdepartement hat zwei Varianten für einen III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung ausgearbeitet. Es setzt damit die vom Kantonsrat gutgeheissene Motion um.
Die erste Variante fokussiert auf den Auftrag der Motionärinnen und Motionäre, die Ladenöffnungszeiten dauerhaft zu flexibilisieren. Von Montag bis Samstag sollen - wie in anderen Kantonen auch - keine Ladenöffnungszeiten mehr festgelegt werden. Die zulässigen Arbeitszeiten des Verkaufspersonals würden sich somit ausschliesslich nach den Bestimmungen der eidgenössischen Arbeitsgesetzgebung richten.
Nach der zweiten Variante könnten die Läden des Detailhandels am Abend je eine Stunde länger geöffnet bleiben. Das heisst von Montag bis Freitag bis 20 Uhr und am Samstag bzw. am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr bis 18 Uhr. Im Gegenzug würde der wöchentliche Abendverkauf gestrichen.
Am Grundsatz, wonach die meisten Läden des Detailhandels am Sonntag geschlossen sind, ändern beide Varianten nichts.
Offizielle Informationen aus dem Regierungsgebäude des Kantons St.Gallen.
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