Wenn der Innerrhoder Nationalrat Daniel Fässler Ende April in den Ständerat gewählt wird, bleibt der Sitz im Nationalrat einige Monate vakant.
An der Landsgemeinde Ende April wird ein neues Mitglied des Ständerats für Appenzell Innerrhoden gewählt, Ivo Bischofberger räumt seinen Platz.
Bisher einziger bekannter Anwärter ist der amtierende Nationalrat und Landammann Daniel Fässler. Als Landammann tritt er an dieser Landsgemeinde ohnehin zurück, und wenn es für den Ständerat reicht - was niemand ernsthaft bezweifelt - steht Fässler vor demselben Schritt im Nationalrat.
Knackpunkt ist der Zeitpunkt. Daniel Fässler würde im Fall einer Wahl am 3. Juni als Ständerat vereidigt werden. Als Nationalrat muss er spätestens einen Tag zuvor demissionieren. Das heisst, dass zwischen Juni und dem 20. Oktober - dem ordentlichen Termin der Gesamterneuerungswahlen auf Bundesebene - niemand als Innerrhoder Nationalrat amtiert.
Die Standeskommission hat sich deshalb die Frage gestellt, ob man zum Mittel einer Zwischenwahl greifen muss, also den Nationalratssitz vor Oktober neu besetzen soll. Allerdings gäbe es in diesem Fall am 20. Oktober dennoch erneut eine Wahl, denn diesem Termin kann sich der Kanton nicht entziehen. Im «schlimmsten» Fall müsste also eine Person beispielsweise im August gewählt und im Oktober wieder bestätigt werden.
Der Entscheid der Standeskommission: Sollte Daniel Fässler an der Landsgemeinde zum Ständerat gewählt werden, verzichtet man auf einen zusätzlichen Ersatztermin zwischen Juni und Oktober und lässt seinen Nachfolger ordentlich am 20. Oktober wählen. Des Bundesrecht sehe den entsprechenden Spielraum für die Kantone vor, heisst es in einer Mitteilung.
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
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