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Zeyer zur Zeit

Mehr Wildwest im Rechtsstaat

Reich, Russe, Oligarch: her mit dem Geld. Der Besitzer will es wieder zurückhaben? Nun, dann soll er doch beweisen, dass er es rechtmässig erworben hat. Im Nachhinein.

«Die Ostschweiz» Archiv am 29. April 2022

Die Schweiz ist erfolgreich auf der Jagd nach hier verstauten Vermögen. Bereits 1100 Personen und 80 Institutionen sind ihr Geld losgeworden. Immerhin rund 9 Milliarden Franken.

In der ganzen EU sind 30 Milliarden Euro eingefroren worden. Warum, von wem? Nun, von allen, die auf sogenannten «Sanktionslisten» stehen. Wie kommt man da drauf? Wenn der Verdacht besteht, die Person habe aktiv etwas mit dem Krieg in der Ukraine zu schaffen, produziere für Russland Waffen oder stelle seine Jacht für kriegerische Handlungen zur Verfügung?

Ach was, ein Eintrag in der «Forbes»-Liste der reichsten Menschen der Welt oder der USA reicht bereits, wenn der Reiche einen russischen Nachnamen trägt. Also Geldwäscher, Mafiosi oder Blutdiamentenhändler Miller hat kein Problem deswegen. Aber ein Vekselberg, Abramowitsch schon.

Es handelt sich hier einwandfrei um eine perverse Umkehr eines Grundprinzips unseres Rechtsstaats. Niemals muss ein Beschuldigter seine Unschuld beweisen. Immer muss ihm über jeden vernünftigen Zweifel hinaus seine Schuld bewiesen werden. Gibt es daran den geringsten Zweifel, gilt «in dubio pro reo». Eigentlich unterscheidet schon dieses Prinzip geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben von Willkür, Unrecht und Wildwest.

Bei den sogenannten Oligarchen wird dieses Prinzip pervertiert und auf den Kopf gestellt. Sie stehen unter Generalverdacht und sind gezwungen, nachzuweisen, dass sie ihr Vermögen rechtmässig und ohne kriminelle Geschäfte zu betreiben, erworben haben.

Das gilt wohlgemerkt nur für russische Oligarchen. Saudische Kriminelle, Despoten aus der Dritten Welt, Mafiosi, Menschenhändler, der Abschaum der Menschheit profitiert davon, dass ihm individuell die kriminelle Herkunft seiner Gelder nachgewiesen werden muss. Das mag für einige störend sein, ist aber gut und richtig so.

Nun weiss man, dass Reiche dazu neigen, ihre Vermögenswerte zu verstecken, den sogernannten «beneficial owner» hinter Tarnkonstruktionen zu verschleiern. Dazu dienen Konstrukte auf kleinen karibischen und pazifischen Inseln, die teilweise zum Rechtsraum von Grossbritannien, den USA oder Frankreich gehören. Was dort aber kein Problem ist. Ausser, man ist Russe.

In der Schweiz wird gerne das Anwaltsgeheimnis benützt. Hansueli Schöchli geht in der NZZ der Frage nach, was die entsprechende Verordnung des Bundesrats genau bedeutet: «Alle, die wissen oder vermuten, dass von Sanktionen Betroffene Vermögen in der Schweiz haben, müssen dies dem Staatssekretariat für Wirtschaft «unverzüglich melden».»

In der ersten Fassung der Verordnung galt das auch für Anwälte. Da gibt es aber das Anwaltsgesetz, das glasklar definiert, dass Anwälte «zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist», unterstünden.

Dritterseits gibt es das 2002 beschlossene Embargogesetz, das verlangt: «Wer von den Massnahmen nach diesem Gesetz unmittelbar oder mittelbar betroffen ist, muss den vom Bundesrat bezeichneten Kontrollorganen die Auskünfte erteilen und die Unterlagen einreichen, die für eine umfassende Beurteilung oder Kontrolle erforderlich sind.»

In solchen Gemengelagen kann eine Fachauskunft helfen: «Ein vom Anwaltsverband bestelltes Gutachten des Freiburger Strafrechtsprofessors Marcel Niggli kommt zu dem Schluss, dass die Ukraine-Verordnung des Bundesrats das Anwaltsgeheimnis nicht übersteuern kann.»

Was also bedeuten würde, dass Anwälte nicht auskunftpflichtig sind, was bedeuten würde, dass Oligarchen sich hinter dem Anwaltsgeheimnis verstecken könnten. Was sowohl bei Volkes Stimme wie im Ausland Protest auslösen könnte. Also was tun? Da gelingt Schöchli eine fast genialische Formulierung:

«In der Praxis ist vorderhand anscheinend künstlerische Unschärfe mit pragmatischer Toleranz angesagt: Die Rechtsfrage bleibt offen, aber der Bund dürfte kaum den Anwälten nachjagen.»

Künstlerische Unschärfe mit pragmatischer Toleranz. So kann man das Ende von klaren rechtsstaatlichen Verhältnissen auch bezeichnen. In den USA herrscht einerseits Wildwest in Rechtsfragen. Andererseits herrscht ein ungeheuerlicher Formalismus zum Schutz der Gesetze.

Wir kennen das aus unzähligen US-Krimis: bei der Verhaftung müssen dem Verhafteten seine Rechte verlesen werden, Recht auf Anwalt, von jetzt an kann und wird alles, was er sagt, vor Gericht gegen ihn verwendet werden. Sollte das vergessen gehen oder nicht korrekt erfolgen, kann selbst ein Geständnis nicht gegen den Angeschuldigten verwendet werden.

Das kann durchaus dazu führen, dass ein geständiger Mörder freikommt. Was sehr stossend ist. Aber immer noch besser als eine Beschädigung des Rechtsstaats durch Rechtsbeugung.

Wenn ein Oligarch mit seinem kriminell erworbenen Vermögen, das er sogar in den Dienst der russischen Regierung stellt, damit davonkommt, ist das stossend. Aber es wäre immer noch besser, als dass eine Sippenhaft und eine Beweisumkehr für alle Oligarchen gilt.

Den Schaden, den ein Einzelner so anrichten kann, ist völlig vernachlässigbar im Verhältnis zu einer gravierenden Beschädigung des Rechtsstaats. Applaudiert von Medien und Politikern wird daran gerade mit Energie gearbeitet.

Kritische Stimmen, Protest? Wird als Gemopse von Putin-Verstehern abgekanzelt, die sich von der russischen Propaganda einlullen liessen. Seit über dreissig Jahren herrschten keine allgemeinen Zweifel an der Rechtmässigkeit der Vermögenswerte von sogenannten Oligarchen. Sie konnten ihr Kapital auf Bankkonten verstauen, in Immobilien, Fabergé-Eiern oder Jachten anlegen. Oder ihre Kreditkarten benützen, um fabulöse Restaurant- und Hotelrechnungen zu begleichen.

Das gilt alles auf einmal nicht mehr. Haben sich grundlegend neue Erkenntnisse über den Erwerb dieser Vermögen ergeben? Wurde gerichtlich festgestellt, dass jeder reiche Russe mit einem Vermögen von über 100 Millionen Franken dieses Geld illegal behändigt hat? Es mit krummen Touren, kriminellen Handlungen erwarb? Nein, das wurde es nicht.

An der Herkunft dieser Vermögen hat sich genau nichts geändert. An ihrem legalen Status genauso wenig. Dass Präsident Putin die Ukraine überfallen hat, das hat aber alles geändert. Dieser Krieg ist ein Verbrechen. Die Beschlagnahme von Vermögenswerten von reichen Russen ebenfalls.

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«Die Ostschweiz» ist die grösste unabhängige Meinungsplattform der Kantone SG, TG, AR und AI mit monatlich rund einer halben Million Leserinnen und Lesern. Die Publikation ging im April 2018 online und ist im Besitz der Ostschweizer Medien AG.

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