Mit einer Standesinitiative des Kantons St.Gallen soll dafür gesorgt werden, dass Mord nicht mehr länger verjährt.
Anders als in unseren Nachbarländern Deutschland und Österreich verjährt Mord in der Schweiz nach 30 Jahren. Nach 30 Jahren sind die Opfer zumindest gemäss Rechtsprechung Artikel 97 StGB in der Schweiz vergessen, sofern die Haftstrafe lebenslänglich ist beziehungsweise verjährt ist. Beträgt die Freiheitsstrafe mehr als drei Jahre, tritt die Verjährung bereits nach 15 Jahren ein.
Wird eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt, ist die Verjährung bereits nach 10 Jahren Fakt. Gemäss einem ehemaligen Kripobeamten ist die Verjährungsfrist für die Angehörigen der Opfer jeweils eine unvorstellbar deprimierende emotionale Angelegenheit.
Nicht nur der Kristallhöhlenmord von 1982, bei dem zwei junge Mädchen ermordet wurden, ist niemals aufgeklärt worden, sondern noch eine Reihe anderer solcher schrecklichen Taten passierten in der Schweiz. Da wäre beispielsweise der Mord an Vanessa Bieri aus Gettnau Luzern (1982) oder der Mord an Hansueli Lenzlinger (1979), um nur einige Beispiele zu nennen.
Bei diesen Morden ist die Verjährungsfrist bereits verstrichen. Die Täter könnten ihre Tat nun gestehen und sie müssten keinerlei straffrechtliche Konsequenzen fürchten. Für mich ein schrecklicher «grässlicher» Gedanke, denn ich bin der Meinung, wer einen anderen Menschen vorsätzlich tötet, muss lebenslang mit einer straffrechtlichen Verfolgung rechnen.
Aus diesem Grund werde ich in der kommenden Session des Kantonsrates eine Standesinitiative einreichen, die genau dies fordert. Die Initiative hebt die Verjährungsfrist der erwähnten Tötungsdelikte leider nicht wieder auf. Aber bei zukünftigen Mordfällen gäbe es keine Verjährung mehr.
Weiter hat sich die Kriminaltechnik rasant weiterentwickelt, sie wird fortlaufend verfeinert und verbessert und kann ausschlaggebend sein für eine Aufklärung eines Mordfalles - auch nach 30 Jahren. Dass eine Aufklärung nach so langer Zeit möglich ist zeigt etwa ein Fall aus Hamburg, welcher nach 36 Jahren aufgeklärt werden konnte.
Den Weg über eine Standesinitiative habe ich gewählt, da das gleiche Vorhaben von meinem Parteikollegen Alfred Heer im nationalen Parlament leider gescheitert ist, obwohl die Stossrichtung grundsätzlich von vielen Parlamentariern unterstützt wurde. Mit dieser Standesinitiative kann die emotionale Gerechtigkeit zwar nicht wieder hergestellt werden, aber es besteht die Hoffnung, gegen die Kuscheljustiz anzugehen und strafrechtliche Gerechtigkeit zu schaffen.
Mike Egger (*1992) ist SVP-Nationalrat. Er wohnt in Berneck und arbeitet bei der Fleischverarbeiterin Micarna AG in Bazenheid.
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