Der Thurgauer Gewerbeverband hat das Konzept der Wahlunterstützung für die National- und Ständeratswahlen im 2023 überarbeitet. Neu werden die Kandidatinnen und Kandidaten nicht mehr durch den Kantonalvorstand oder die Sektionen vorgeschlagen.
In den vergangenen Jahren wurden jeweils die politischen Parteien aufgefordert, gewerbliche Kandidatinnen und Kandidaten für die eidgenössischen Wahlen zu melden. Neu können die Kandidierenden die Wahlempfehlung des Thurgauer Gewerbeverbandes direkt beantragen. Damit die Versammlung der Sektionspräsidentinnen und Sektionspräsidenten als zuständiges Organ ein persönliches Profil der Kandidatinnen und Kandidaten erhält, wurde hierfür ein Antragsformular für die Wahlunterstützung erarbeitet, welches neben der beruflichen Tätigkeit auch die Verbindungen zum Gewerbe und die politische Positionierung aufzeigt. Das neue Konzept wurde anlässlich der letzten Präsidentenkonferenz verabschiedet und gelangt erstmals bei den eidgenössischen Wahlen 2023 zur Anwendung.
Das neue Antragsformular steht allen Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung und ist auch auf der Website (www.tgv.ch) abrufbar. Damit ist sichergestellt, dass niemand vom Bewerbungsprozess ausgeschlossen wird. Die Unterstützungsanträge sind bis Ende April 2023 an die Geschäftsstelle zu senden, damit die Präsidentenkonferenz im Mai 2023 abschliessend aufgrund der vorliegenden Profile entscheiden und die Wahlempfehlung aussprechen kann.
Wie schon bei den vergangenen eidgenössischen Wahlen erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten keinen finanziellen Beitrag. Der Thurgauer Gewerbeverband führt eine eigene Kampagne mit dem Sujet «KMU-geprüft», welches ausschliesslich von Kandidierenden mit einer Wahlempfehlung des Thurgauer Gewerbeverbandes verwendet werden darf. Das Budget für die Kampagne wird von der Delegiertenversammlung im Frühjahr 2023 festgelegt.
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