Viele Straftaten haben auch eine psychologische Komponente. Doch nicht in allen Fällen ist eine psychologische Deutung der Tat gesellschaftlich gleich akzeptiert.
Die Zeitungen des Tamedia-Zeitungsverbunds lieferten kürzlich eine interessante Darstellung des Werdegangs des jugendlichen Täters, welcher Anfang März einen fünfzigjährigen jüdisch-orthodoxen Familienvater in der Schweiz auf offener Strasse niederstach. Das Opfer überlebte nur dank dem beherzten Eingreifen von zufällig anwesenden Kampfsportlern, welche den Täter in die Flucht schlugen.
Titel des Beitrags: «Er war nervös und lief in der Wohnung hin und her». Darin wird aufgezeichnet, wie der zum Tatzeitpunkt 15-jährige Schweizer mit Migrationshintergrund im Alter von fünf Jahren mit seiner Mutter ‹zurück› nach Tunesien musste, im Alter von zwölf Jahren in die Schweiz zurückkehrte, trotz anfänglich guter schulischer Leistungen nach einem Schulwechsel gemobbt wird und sich anschliessend im Internet radikalisiert.
Eine Erklärung — oder der Versuch dazu — ist keine Entschuldigung. Zudem: Da der Täter zum Tatzeitpunkt minderjährig war, wird er sowieso keine Strafe erhalten, welche der Schwere der Tat angemessen ist. Die Gesetzgebung will es so. Insofern ist gegen einen Erklärungsversuch nichts einzuwenden.
Je nach Opferkategorie gelten andere Massstäbe
Dennoch ist der Text auch ein Lehrstück dafür, dass je nach Opferkategorie andere Massstäbe gelten. Nehmen wir einmal an, anstatt auf einen Juden wäre das Attentat auf eine Frau verübt worden: Ein Mann sticht auf offener Strasse aus purem Frauenhass auf eine ihm unbekannte Frau ein und versucht sie zu töten.
Unvorstellbar, dass danach in der Zeitung ein Artikel erscheinen würde, welcher die «Brüche und Demütigungen» (wie es im Artikel heisst) des Täters herausstreichen würde; in dem es heisst, dass er «keine Freunde» gehabt habe; in dem darüber spekuliert wird, ob der Täter am Asperger-Syndrom leide. Ganz so, als wären das Gründe, jemanden auf offener Strasse umzubringen.
Mit einem vordergründig nichtssagenden Titel wie «Er war nervös und lief in der Wohnung hin und her» würde eine Zeitung geradezu einen ‹Aufschrei› aus feministischen Kreisen provozieren. Tenor: Da wurde fast eine Frau getötet und die Zeitung berichtet tatsächlich darüber, wie der Täter in seiner Wohnung umherlief — und dass er «keine Freunde» habe? Je nachdem würde das als ‹Verharmlosung der Tat› oder ‹Verhöhnung des Opfers› qualifiziert.
Schuld ist das ‹Patriarchat›
Denn klar ist (zumindest in jenen Kreisen): Schuld an Frauenhass ist der Sexismus und das ‹Patriarchat›. Sprich: eine bereits seit Jahrhunderten oder Jahrtausenden andauernde Unterdrückung der Frauen. Oder im konkreten Fall: Die patriarchale Einstellung des Täters und nicht dessen psychologische Probleme — oder gar sein Gang.
Das gilt selbst dann, wenn die Attacke nicht einer unbekannten Person gilt, sondern in einem Beziehungskontext verübt wird: Auch da sind nie «Brüche und Demütigungen» im Leben des Täters schuld, welche im konkreten Fall durchaus eine Rolle spielen dürften, sondern einzig und allein die patriarchale Einstellung des Täters und seine «Frauenverachtung», wie es jeweils heisst.
Lange auf eine psychologische Diagnose oder Entschuldigung für sein Tun kann auch warten, wer der Homophobie, dem Hass auf LGBTIQ-Personen oder dem Rassismus frönt.
«Brüche und Demütigungen»
Hätte der Jugendliche, welcher im März einen Juden zu töten versuchte, stattdessen eine LGBTIQ-Person attackiert: Wir würden uns heute über einen ‹strukturell› bedingten Hass gegenüber sexuellen Minderheiten unterhalten und nicht über individuelle psychologische Probleme des Täters, welche ihn zu einer solchen Tat verleiten könnten.
Frönt ein Täter aber einem fundamentalistisch verbrämten Antisemitismus, stösst nicht bloss Hassparolen aus, sondern schreitet auf offener Strasse zur Tat — dann existieren da ganz plötzlich ganz viele «Brüchen und Demütigungen».
Ja, «Brüche und Demütigungen» im Leben können eine Rolle spielen, warum jemand zu einem Verbrecher wird. Darum berücksichtigen die Gerichte solche Faktoren auch bei der Strafzumessung.
Wenn aber solche Erörterungen je nach Status des Opfers im gesellschaftlichen Diskurs akzeptiert sind oder nicht, dann hat das damit nichts zu tun. Vielmehr gilt offenbar auch bei den Opfern: Alle sind gleich, aber einige sind gleicher.
Thomas Baumann ist freier Autor und Ökonom. Als ehemaliger Bundesstatistiker ist er (nicht nur) bei Zahlen ziemlich pingelig.
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