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Wahl haben bei Anlaufstellen

Religionsgemeinschaften und Staat sollen sich im Kanton St.Gallen bei Missbrauchsfällen besser abstimmen

Als Folge der der im Herbst 2023 in der Öffentlichkeit diskutierten Missbrauchsproblematik in der katholischen Kirche befasste sich die St.Galler Konferenz zu Fragen von Religion und Staat im Auftrag der Regierung mit dem Thema Machtmissbrauch in Religionsgemeinschaften.

Die Ostschweiz am 18. Mai 2024

Im Auftrag der Regierung setzte sich die St.Galler Konferenz zu Fragen von Religion und Staat mit dem Thema Machtmissbrauch in Religionsgemeinschaften auseinander, teilt die Staatskanzlei mit. Die Teilnehmenden der Konferenz gingen spezifisch auf den Umgang mit Macht innerhalb der Religionsgemeinschaften ein und diskutierten die entsprechenden Risiken.

In einem Referat der Opferhilfe SG-AR-AI wurde den Konferenzteilnehmenden das Angebot dieser staatlich getragenen Institution und ihre Arbeitsweise vorgestellt. Zentral sei, dass das Opfer und seine Bedürfnisse immer im Zentrum stehen. Deshalb müssen insbesondere kommunikative Schritte von Seiten der Religionsgemeinschaften oder Anlaufstellen stets transparent erfolgen und zwingend mit den Betroffenen vorgängig abgestimmt sein.

Betroffene müssen die Wahl haben bei Anlaufstellen

Je nach Religionsgemeinschaft bestehen für Missbrauchsopfer nach wie vor interne Anlaufstellen, teilweise wird auch an externe Beratungsangebote verwiesen. Die Diskussion zeigte, dass eine konsequente Orientierung an den Bedürfnissen der Betroffenen von allen Religionsgemeinschaften als vorrangig und notwendig eingestuft wird. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass die Missbrauchsopfer die Wahl haben müssen, wohin sie sich mit ihren Anliegen wenden. Dazu müssen die Betroffenen über die Unterschiede und die Folgen der verschiedenen Vorgehensweisen (interne oder externe Meldestelle) aufgeklärt werden.

Es gebe individuelle Fälle, in denen eine Anlaufstelle innerhalb der Religionsgemeinschaften allenfalls sinnvoll sein kann. Wichtig sei aber, dass seitens der Religionsgemeinschaften auf Internetseiten und anderen Informationsmitteln stets auf staatlich getragene Beratungsangebote hingewiesen werde, insbesondere auf jene der Opferhilfe SG-AR-AI. Dies ist bisher gar nicht oder zu wenig erfolgt. Hierzu wird eine von allen Religionsgemeinschaften verwendbare Formulierung erarbeitet. Wichtig sei zudem, dass in den Religionsgemeinschaften rasch Schutzkonzepte sowie Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen ergriffen werden.

Die Religionsgemeinschaften formulierten Fragen und Anliegen gegenüber dem Kanton und weiteren Stellen. So wünschen sie sich vom Staat mehr unterstützende Angebote (zum Beispiel Beratung durch Opferhilfe oder zur Aktenführung) zur Prävention und Sensibilisierung. Auch ein stärkerer Austausch und eine aktivere Information bei Verdachtsfällen durch die Staatsanwaltschaft ist ein Bedürfnis der Religionsgemeinschaften. Die Konferenz hielt aber auch fest, dass die Religionsgemeinschaften die Meldepflicht gegenüber staatlichen Stellen konsequent wahrnehmen müssen.

Gemeinsames Verständnis zum Vorgehen in Missbrauchsfällen

Insgesamt zeigte der Austausch, dass unter den beteiligten Religionsgemeinschaften ein gemeinsames Verständnis darüber besteht, wie in Missbrauchsfällen vorgegangen werden soll. Die Religionsgemeinschaften sind sich einig, dass die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in ihren Organisationen fortgesetzt werden muss. Das Thema wird an der nächsten Sitzung der Konferenz im November dieses Jahres weiter vertieft. Die Erörterung der Aspekte des Machtmissbrauchs im Rahmen der Konferenz zu Fragen von Religion und Staat wurde von der Regierung Ende 2024 im Rahmen ihrer Stellungnahmen auf Vorstösse im Kantonsrat angekündigt.

(Bild: Archiv)

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