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Für ganzes Stadtgebiet

Stadt St.Gallen soll «Einheitsspitex» erhalten

Die Stadt St.Gallen beabsichtigt, per 1. Januar 2021 eine Spitex-Einheitsorganisation zu gründen, welche künftig den gesetzlichen Versorgungsauftrag für das ganze Stadtgebiet wahrnimmt. 

Die Ostschweiz am 05. März 2020

Das Stadtparlament befindet voraussichtlich am 24. März 2020 über die Finanzierung. Die vier gemeinnützigen Spitex-Organisationen, die seit 1996 im Leistungsauftrag der Stadt tätig sind und im Projekt beteiligt sind, entscheiden bis Ende April 2020 über die Teilnahme.

Die Gemeinden im Kanton St.Gallen haben den gesetzlichen Auftrag, der Bevölkerung ein bedarfsgerechtes Angebot an Leistungen der Hilfe und Pflege zu Hause zur Verfügung zu stellen. Seit 1996 erfüllen diese Aufgabe vier gemeinnützige Spitex-Organisationen im Leistungsauftrag der Stadt (Spitex St.Gallen Ost, West, Notker und Stadt).

Im Februar 2018 beriet das Stadtparlament den Bericht des Stadtrates zum Postulat «Braucht St.Gallen vier Spitex-Organisationen?». Darin bekundete der Stadtrat seine Absicht, den gesetzlichen Versorgungsauftrag künftig nur noch einer einzigen Spitex-Organisation zu erteilen. Notwendig sei eine solche Einheitsorganisation vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung der Langzeitpflege im städtischen Haushalt, der demografischen Entwicklung mit Verschiebung zur älteren Generation sowie die allgemein gestiegenen Anforderungen an die Leistungen des Sozial- und Gesundheitswesens.

Das Stadtparlament stellte sich in der Postulatsdiskussion vom 14. Februar 2018 hinter das Vorhaben und verabschiedete am 19. September 2018 einen Verpflichtungskredit zur Finanzierung des Umsetzungsprojekts. Auf expliziten Wunsch des Stadtparlaments setzte die damit beauftragte Direktion eine externe Projektleitung ein. Die vier bestehenden Spitex-Organisationen wurden eingeladen, sich aktiv am Projekt zu beteiligen. Nach rund eineinhalb jähriger Projektarbeit legt der Stadtrat nun dem Stadtparlament seinen Antrag für die Finanzierung der neuen Spitex-Einheitsorganisation vor.

Gemeinnützige Aktiengesellschaft mit städtischer Mehrheitsbeteiligung

Der Stadtrat beabsichtigt die Gründung eines selbstständig nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführten Betriebs in Form einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft. Damit will die Stadt als Gewährleisterin des gesetzlichen Versorgungsauftrags in der Langzeitpflege ihre strategische Verantwortung verstärkt wahrnehmen und steuernd Einfluss nehmen auf die Versorgung der Bevölkerung. Für diese Aktiengesellschaft soll aufgrund der gemeinnützigen Zielsetzung und des öffentlichen Versorgungsauftrags die Steuerbefreiung beim kantonalen Steueramt beantragt werden. Die neue Organisation soll am 1. Januar 2021 ihren Betrieb aufnehmen.

Finanzierung der neuen Einheitsorganisation

Die Stadt St.Gallen gründet die Spitex St.Gallen AG mit einem Aktienkapital von zunächst CHF 200'000, wofür ein entsprechender Verpflichtungskredit gesprochen werden soll. Zur Deckung der Initialisierungskosten ist zusätzlich ein einmaliger «A fonds perdu»-Beitrag von CHF 890'000 notwendig. Inwieweit die vier Spitex-Organisation ihr Betriebskapital in die neue Einheitsorganisation übertragen werden, ist noch offen. Um die Zahlungsfähigkeit vom Betriebsstart weg sicherzustellen, stattet die Stadt St.Gallen die AG im Frühling 2021 mit Kapital von CHF 3.1 Mio. zu Lasten der Investitionsrechnung aus. Dieser städtische Anteil am Betriebskapital reduziert sich entsprechend, wenn die Spitex-Organisationen an ihren Hauptversammlungen die Übertragung eines Teils oder ihres ganzen Kapitals beschliessen.

Personal und Infrastruktur

Vorausgesetzt der Zustimmung des Stadtparlaments soll die neue Einheitsorganisation im Frühling 2020 gegründet werden. Gleichzeitig beginnt die Rekrutierung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Bei den oberen Kaderstellen (Geschäftsführung, Betriebsleitung, Finanzen, Personalwesen) handelt es sich um neue Positionen, die ausgeschrieben werden. Es werden alle Mitarbeitenden übernommen, wobei den Angestellten neue Arbeitsverträge zu bisherigen Konditionen angeboten werden. Sollte sich ausnahmsweise für einzelne Mitarbeitende keine angemessene Perspektive in der neuen Organisation ergeben, werden sie bei der Neuorientierung nach Kräften unterstützt.

Mit der Zusammenlegung von Führung und Zentralen Diensten (Administration, Rechnungswesen, Personal, Aus- und Weiterbildung, Informatik) sollen Synergien innerhalb der anvisierten Einheitsorganisation geschaffen werden. Aus diesem Grund werden diese räumlich zusammengefasst und an einen operativen Stützpunkt angebunden. Geeignete Räumlichkeiten werden derzeit zusammen mit der Dienststelle Liegenschaften geprüft und spätestens im vierten Quartal 2020 bezugsbereit sein.

Die nächsten Schritte

Das Stadtparlament entscheidet voraussichtlich am 24. März 2020 über die Freigabe der erforderlichen Mittel und damit auch über die Gründung der neuen Einheitsorganisation. Bis Ende April 2020 wird jede der vier Spitex-Organisationen an ihrer Hauptversammlung entscheiden, ob sie in der künftigen Einheitsorganisation dabei sein will oder nicht. Unmittelbar nach den Entscheiden werden die bereits geplanten Vorbereitungsarbeiten vorangetrieben, damit die Einheitsorganisation am 1. Januar 2021 erfolgreich starten kann.

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