Der Frauenfelder Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 9. November entschieden, vom Vorkaufsrecht für das Baurecht des Minigolfplatzes inklusive Restaurant an der Festhüttenstrasse Gebrauch zu machen.
Die Stadt wird somit Eigentümerin und sichert das Fortbestehen des beliebten Freizeitangebots. Mit den Einnahmen aus der Verpachtung sollen die Kosten für die Instandhaltung der Minigolfanlage gedeckt werden, hohe Renditen sind nicht Ziel der Vermietungsstrategie. Die Stadt Frauenfeld freut sich auf die künftige Zusammenarbeit mit dem bestehenden Gastgeber als Betreiber des Restaurants «Tiroler Stüberl» und der Minigolfanlage.
Informationen aus der Stadtverwaltung Frauenfeld.
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