Der Stadtrat Wil veröffentlicht das von der Geschäftsprüfungskommission in Auftrag gegebene juristische Gutachten zur e-City-App. Gleichzeitig nimmt er in einem Bericht ans Stadtparlament Stellung dazu.
Der Stadtrat bittet um Entschuldigung für die gemachten Fehler und versichert, dass er alles tun wird, damit es keine weiteren derartigen Vorkommnisse gibt. Die Stadt Wil wird keine weiteren Gelder für die e-City-App sprechen.
Anfang 2023 gab die Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur Angelegenheit "e-City bärenstarch GmbH" ein juristisches Gutachten in Auftrag. Der Stadtrat veröffentlicht dieses nun und nimmt Stellung dazu. In seinem Bericht ans Stadtparlament geht der Stadtrat ausführlich auf die Kritikpunkte ein. Er stellt unter anderem fest, dass er beim Projekt der e-City-App den rechtlichen Voraussetzungen deutlich zu wenig Beachtung geschenkt und die finanzrechtlichen Kompetenzen nicht eingehalten hat. Der Stadtrat bedauert das. Es sei nie die Absicht des Stadtpräsidenten und des Stadtrats gewesen, im Zusammenhang mit der e-City-App Informationen zu verschleiern oder die Kompetenz des Parlaments zu umgehen. Auch plante der Stadtpräsident zu keiner Zeit, persönlich als Gesellschafter an der e-City bärenstarch GmbH beteiligt zu bleiben.
Keine weiteren Beiträge für die e-City-App
Der Stadtrat bittet alle Beteiligten um Entschuldigung für die gemachten Fehler und versichert, dass er alles tun wird, damit es keine weiteren derartigen Vorkommnisse geben wird. Die aufgeworfenen Problem- und Fragestellungen werden heute und inskünftig bei Entscheiden verstärkt thematisiert. Der Stadtrat dankt der GPK für die aufwändige und seriöse Aufarbeitung der Angelegenheit.
Anders als angekündigt wird der Stadtrat dem Stadtparlament keinen Bericht und Antrag zur Weiterführung der e-City-App vorlegen. Nach reiflicher Überlegung hat er entschieden, dass sich die Stadt Wil nicht an weiteren Investitions- oder Betriebskosten beteiligt. Im laufenden Jahr wurden und werden demnach keine städtischen Beiträge für die e-City-App gesprochen. Was dies für den weiteren Betrieb der App bedeutet, ist offen.
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