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Filz im St.Galler Justizapparat?

St.Gallens Justitia ist nicht blind

Heute Nachmittag wird der Präsident des Kantonsgerichts gewählt. Josip Sunic wirft einem Richter Amtsmissbrauch und Interessenvermischung vor und hat auch entsprechende Strafanzeigen eingereicht. Genützt hat es (noch) nicht viel.

Michel Bossart am 13. Februar 2023

Der eigentliche Sachverhalt in der Streitsache zwischen Josip Sunic und seinem Geschäftspartner ist komplex und kompliziert und nicht der Grund, warum Sunic an die Öffentlichkeit gelangt. Er sagt: «Die Sache ist sehr einfach: Markus Schultz kann sich als Richter und gleichzeitiger Strafverteidiger alles erlauben und wird konsequent geschützt.»

Wie bitte? Der Strafverfolger ist gleichzeitig Strafverteidiger? Das Portal «Inside Justiz» hat recherchiert und legt die zwei Hüte von Markus Schultz offen: Einerseits habe er seine Klienten vor den St.Galler Strafverfolgungsbehörden vertreten, andererseits sei er als Mitglied der Anklagekammer auch für die Aufsicht über dieses Gremium verantwortlich gewesen. Denn die Anklagekammer beurteile Beschwerden gegen Entscheide der erstinstanzlichen Gerichte, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Zwangsmassnahmengerichts. Ausserdem entscheide sie über die Eröffnung von Strafverfahren gegen Behördenmitglieder oder Mitarbeitende des Kantons. Einfach gesagt: Schultz sei nicht nur Mitglied einer Fussballmannschaft, sondern gleichzeitig auch der Schiedsrichter in einem Match seiner eigenen Mannschaft.

Sunic will diese Verflechtung zu seinen Ungunsten nicht auf sich sitzen lassen und wirft in seiner Anzeige wegen Begünstigung Markus Schultz vor, dass er als Vizepräsident der Anklagekammer seine Position missbraucht habe, um die Gegenpartei in seinem Streitfall zu begünstigen, und durch Verzögerungen der Strafuntersuchung der Strafverfolgung zu entziehen. Der Umstand sei «vollkommen inakzeptabel, dass Schultz als Vizepräsident der Anklagekammer St.Gallen über sämtliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wacht und allgemeine Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft St.Gallen erteilen könne», zitiert «Inside Justiz» aus dem Gesetz. (Art. 17 EG-StPO). Sunic weist in seiner Klage nämlich darauf hin, dass jede seiner Strafanzeigen gegen Markus Schultz, von den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten mit einer Nichtanhandnahmeverfügung subito abgeschmettert worden seien.

Verflechtung? Kein Problem

Inzwischen habe Markus Schultz seinen Job bei der Anklagekammer an seine Kanzleikollegin abgetreten, berichtet «Inside Justiz» weiter. Bis dahin hätten sich die St. Galler Justizbehörden auf den Standpunkt gestellt, dass die Verflechtungen bei Schultz kein Problem gewesen seien. Alle Anträge zur Einsetzung eines ausserkantonalen Staatsanwaltes seien darum abgelehnt worden.

Mit einem neuen Entscheid der Anklagekammer vom 23. Januar 2023 sei explizit hervorgehoben worden, dass Markus Schultz ja nun nicht mehr Mitglied der Anklagekammer sei und eine Befangenheit der St.Galler Staatsanwälte gar nicht mehr geprüft werden müsse. Die Nachfolgerin von Markus Schultz heisse übrigens Franziska Ammann und sei die Bürokollegin von Schultz bei der Anwaltskanzlei Advokatur 107, legt «Inside Jusitz» offen.

Es sei bereits der zweite Versuch des Klägers, die St.Galler Justizbehörden strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Anfangs Jahr habe Josip Sunic eine erste Strafanzeige bei der Kantonspolizei St.Gallen eingereicht. Diese habe die Strafanzeige aber formell nicht entgegengenommen und wollte sie zuerst mit dem Polizeikommandanten besprechen. Ein paar Tage später wurde Josip Sunic von der Kapo St. Gallen kontaktiert und gebeten, die Strafanzeige ausserhalb des Kantons St.Gallen zu erstatten, damit die Strafuntersuchung von Anfang an von einer unabhängigen Strafbehörde geführt wird. «Mir wurde mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit dem Kommandanten entschieden wurde, dass die Kantonspolizei St. Gallen die Strafanzeige nicht bearbeiten darf/will, da sich diese als offensichtlich befangen ansieht und diese Strafanzeige ohnehin an die darin aufgeführten Personen zur Bearbeitung weitergeleitet werden müsste,» sagt Sunic zu «Inside Justiz».

Der Kantonsrat soll informiert sein

Gegenüber «Die Ostschweiz» meint Sunic: «Der Ball liegt nun beim Kantonsrat: Wenn dieser keine Ermächtigung für eine Strafuntersuchung gegen die betroffenen Richterkollegen von Markus Schultz erteilt, was nicht unwahrscheinlich ist, kommen alle straffrei davon.» Das werde aber erst in den kommenden Monaten überhaupt thematisiert.

Sunic ist es in Anbetracht der Tatsache, dass heute Montagnachmittag der Präsident des Kantonsgerichts gewählt wird, ein Anliegen, dass Bevölkerung und allen voran die Mitglieder des Kantonsrats über diese Angelegenheit in Bild sind und die notwendigen Konsequenzen ziehen können.

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Autor/in
Michel Bossart

Michel Bossart ist Redaktor bei «Die Ostschweiz». Nach dem Studium der Philosophie und Geschichte hat er für diverse Medien geschrieben. Er lebt in Benken (SG).

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