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Covid-19-Gesetz und PMT

Thurgauer Kantonsräte reichen Abstimmungsbeschwerde ein

In diversen Kantonen der Schweiz sind bereits Abstimmungsbeschwerden betreffend das Covid-19-Gesetz und  das PMT-Gesetz eingereicht worden. So auch im Kanton Thurgau durch zwei Rechtsanwälte. Dort werden nun auch vier Kantonsräte in derselben Sache aktiv.

Die Ostschweiz am 27. Mai 2021

Im Kanton Thurgau haben nun die Kantonsräte Barbara Müller (SP), Peter Schenk (EDU), Oliver Martin, Jürg Wiesli und Hermann Lei (alle drei SVP) gemeinsam eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht.

In der Abstimmungsbeschwerde werden vor allem folgende Punkte gerügt: Die Abstimmungserläuterungen zum Covid-19-Gesetz seien in wesentliche Punkten unvollständig und falsch beziehungsweise irreführend. Es werde einzig der Gesetzestext vom 25. September 2020 wiedergegeben. Auf die problematischsten Ergänzungen des Gesetzestexts, die seither erlassen wurden, werde nur ganz pauschal und in einer blossen Fussnote (Nr. 6 auf S. 41 des Abstimmungsbüchleins) hingewiesen. Beispielsweise widerspreche die Behauptung im Abstimmungsbüchlein auf S. 41, dass es «nicht um das Impfen» gehe, dem neuen Art. 3a des Gesetzes. Der Bundesrat habe seine Pflicht zur vollständigen, korrekten und transparenten Information verletzt. Hinzu komme, dass seit rund 15 Monaten seitens Bundesrat, Task Force, Kantonsregierungen und Leitmedien gezielt ein Klima geschürt werde, das einen grossen Teil der Bevölkerung verängstige, verwirre und in Panik versetze. Das weitgehende Verbot von Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen beziehungsweise gegen das Covid-19-Gesetz habe zudem den Meinungsbildungsprozess vor der Abstimmung ausgehebelt. Die Stimmberechtigten könnten angesichts dieser Umstände nicht den wahren Zweck und die Tragweite der Vorlage erkennen.

Betreffend die Abstimmung zum PMT-Gesetz behaupte der Bundesrat im Hinblick auf terroristische Gefährdungen falsch und irreführend, dass die Polizei in der Regel erst einschreiten könne, wenn eine Person eine Straftat begangen habe. Der Rechtsschutz gegen die Zwangsmassnahmen gemäss PMT-Gesetz würden vom Bundesrat zudem beschönigend dargestellt. Der Bundesrat habe seine Pflicht zur sachlichen, objektiven und korrekten Information verletzt. Zudem hätten die Leitmedien einseitig über die Vorlage berichtet. Die Stimmberechtigten könnten sich nicht über den wahren Zweck und die Tragweite der Vorlage orientieren.

Die Beschwerdeführer verlangen wegen dieser Unregelmässigkeiten eine Verschiebung der Abstimmungen.

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