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Offensive: Klimaschutz und Versorgungssicherheit

Thurgauer Solarinitiative: Auf jedem Nichtwohngebäude soll bis 2040 Solarenergie genutzt werden

Gestern präsentierten Vertreter des Initiativkomitees die Thurgauer Solarinitiative. Die Volksinitiative sei dringend nötig und leiste einen wichtigen Beitrag für eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung im Thurgau.

Eingesandte Mitteilung am 11. Mai 2023

Die Initiative fordert, dass alle Gebäude beim Neubau oder einer umfassenden Sanierung mit einer Solaranlage ausgerüstet werden. Nichtwohngebäude sollen die geeigneten Flächen bis spätestens Ende 2040 nutzen. Ebenfalls sollen Infrastrukturanlagen, wie Parkplätze oder Lärmschutzwände, für die Solarenergie genutzt werden. Die Initiative ist als allgemeine Anregung formuliert und lässt somit der Politik einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung. Die Thurgauer Solarinitiative wird von den Grünliberalen, den Grünen und der SP unterstützt. Zahlreiche Verbände und Vereine sind bereits im Boot.

Solarenergie biete im Kanton Thurgau das grösste Potenzial für erneuerbare Energie, zeigte Kantonsrat Simon Vogel auf. Die geeigneten Flächen von Gebäuden im Thurgau könnten jährlich doppelt so viel Strom produzieren, wie im ganzen Kanton verbraucht wird. Heute würden erst zirka 6 Prozent dieses Potenzials genutzt und die Ausbaugeschwindigkeit reiche nicht aus, um unsere Klima- und Energieziele zu erreichen.

Die Solarinitiative sei wichtig für die Versorgungssicherheit und stabile Energiepreise und schaffe Arbeitsplätze im Kanton. Kantonsrat Marco Rüegg hält fest: «Jeder Staat in Europa muss Energie selbst erzeugen, Versorgungssicherheit kriegt man nicht geschenkt.»

Der Grünen Nationalrat Kurt Egger setzte die Initiative in den Kontext der nationalen Energiepolitik und wies darauf hin, dass die Kantone in der Pflicht sind, die Klimaziele zu erreichen: «Die Gebäude sind gemäss Bundesverfassung in der Kompetenz der Kantone». Im Kanton Thurgau fehlen heute Bestimmungen, welche geeignete Flächen vollständig nutzen und insbesondere Bestimmungen für bestehende Gebäude. Entsprechend wichtig sei diese kantonale Initiative.

Heute sei es selbstverständlich, dass ein Haus gut isoliert werde. «Genauso selbstverständlich soll es künftig sein, dass eine Solaranlage eingebaut wird» bekräftigt Kantonsrätin Elina Müller. Auf Dauer amortisiere sich eine Solaranlage, und zwar deutlich vor Ablauf ihrer Lebensdauer.

Jasmin Flückiger, Vorstandsmitglied der Jungen Grünliberalen, sieht in der Solarenergie viele Chancen für die junge Generation. Gerade Planungssicherheit und Perspektiven würden wichtige Ausbildungen in diesem Bereich unterstützten und sie erwarte, dass die junge Generation mithilft, die Energiewende zu beschleunigen.

Daniel Bachofen, Geschäftsleitungsmitglied der SP, sieht sowohl für Mietende als auch Hausbesitzende einen Mehrwert. Beide würden von lokalem und günstigem Strom profitieren und es ergebe sich schlussendlich eine Win-win-Situation.

«Selbstverständlich sind Ausnahmen zu definieren, wo auf eine Solaranlage verzichtet werden kann.» stellt Toni Kappeler, Präsident von ProNatura, klar. Es gelte andere öffentliche Interessen wie Denkmalschutz oder Biodiversität ebenso zu berücksichtigen.

Die Thurgauer Solarinitiative startet am 12. Mai und die Sammelfrist läuft bis zum 12. November 2023. Alle Informationen auf der Website: www.solar-initiative-tg.ch

Initiativtext und Erläuterungen

Das Gesetz über die Energienutzung des Kantons Thurgau (ENG; RB 731.1) ist gemäss den folgenden Aufträgen zu ergänzen:

1. Neubauten und umfassend sanierte Gebäude nutzen die geeigneten Flächen zur Energieversorgung mittels Fotovoltaikanlagen (Solarstrom) oder Solarthermieanlagen (Solarwärme).

2. Nichtwohnbauten nutzen bis spätestens 2040 die geeigneten Flächen zur Energieversorgung mittels Fotovoltaikanlagen (Solarstrom) oder Solarthermieanlagen (Solarwärme).

3. Geeignete Flächen auf oder an Infrastrukturanlagen werden für die Energieproduktion mittels Fotovoltaikanlagen (Solarstrom) genutzt.

Was mit dieser Initiative gemeint ist

Diese Erläuterungen des «Volksbegehrens als allgemeine Anregung» zeigen auf, wie sich die Initiantinnen und Initianten die Umsetzung des Initiativtextes vorstellen können.

zu Ziffer 1

«Geeignete» Flächen sind generell Flächen mit Ausrichtung nach Osten, Süden und Westen, aber auch Flachdächer. Umfassende Sanierungen der Gebäudehülle werden wie Neubauten behandelt. Umfassend heisst z.B. bei einem Einfamilienhaus Sanierungskosten von mehr als 100'000 Franken.

zu Ziffer 2

Bei bestehenden Nichtwohnbauten sind geeignete Dachflächen zum Zeitpunkt einer Dachsanierung mit Solaranlagen auszurüsten. Bis spätestens Ende 2040 sind alle geeigneten Dachflächen auszurüsten.

zu Ziffer 3

Zu den Infrastrukturanlagen gehören typischerweise Parkplätze. Geeignete Parkierungsflächen befinden sich im Siedlungsgebiet und umfassen mindestens 10 Parkplätze. Auch dienen sie nicht temporär für Gewerbeausstellungen, Weihnachtsmärkte, Dorffeste, «Chilbis» etc. Für bestehende Anlagen gilt eine Übergangsfrist von 15 Jahren.

Ausnahmen

Auf das Erstellen von Solaranlagen kann verzichtet werden, wenn andere öffentliche Interessen wie der Denkmalschutz oder die Biodiversität vorgehen (Interessenabwägung). Dach- und Fassadenbegrünungen sind ebenso von öffentlichem Interesse wie die Energieproduktion (Kühleffekt, Durchgrünung des Siedlungsraums). Stromerzeugung auf dem Dach und Biodiversität schliessen sich jedoch nicht aus. Auf eine Solaranlage kann auch verzichtet werden, wenn Dachaufbauten oder Statik und Geometrie der Dachfläche (z.B. Walmdach) den Einbau erschweren oder wenn die nutzbare Fläche zu klein ist (z.B. weniger als 3x4 Meter) oder wenn auf abgelegenen Gebäuden kein Anschluss an das Stromnetz vorhanden ist. Nicht verpflichtet, eine Solaranlage zu erstellen, ist, wer eine Kompensationsabgabe entrichtet, die sich an den Erstellungskosten einer Solaranlage orientiert. Die Kompensationsabgaben werden für die Förderung von Solaranlagen verwendet.

Förderung

Es ist nicht mit zahlreichen Härtefällen zu rechnen. Mit der möglichen zusätzlichen Förderung durch das kantonale Förderprogramm kann sichergestellt werden, dass die Solarinitiative sozialverträglich umgesetzt wird.

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