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Ausserrhoden

Tiefere Sozialhilfequote im 2021

Im Jahr 2021 haben im Kanton Appenzell Ausserrhoden 1152 Personen mindestens einmal eine finanzielle Leistung der wirtschaftlichen Sozialhilfe erhalten.

Die Ostschweiz am 31. Januar 2023

Die Sozialhilfequote bleibt im Vergleich zum schweizerischen Mittel weiterhin tief und ist gegenüber dem Vorjahr 2020 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,1 % gesunken. Die Quote der Alimentenbevorschussung beträgt im Jahr 2021 0,57 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Dies zeigen die neuesten Zahlen der Schweizerischen Sozialhilfestatistik, die jährlich vom Bundesamt für Statistik publiziert werden.

Im Jahr 2021 haben im Kanton Appenzell Ausserrhoden 1152 Personen mindestens einmal eine finanzielle Leistung der wirtschaftlichen Sozialhilfe erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Anzahl an Sozialhilfe-beziehenden um 147 Personen oder um 11,3 %. Die Sozialhilfequote in Appenzell Ausserrhoden liegt im Jahr 2021 neu bei 2,1% (2020: 2,3 %) und damit weiterhin unterhalb der gesamtschweizerischen Quote von 3,1 %.

Rückgang der Anzahl neu eröffneter Sozialhilfedossiers

Die Resultate zeigen, dass die Abnahme der Sozialhilfequote im Jahr 2021 vor allem auf den klaren Rückgang bei den Neueintritten zurückzuführen ist. Insgesamt wurden 2021 172 neue Sozialhilfedossiers eröffnet, das sind 28 % weniger als im Vorjahr. Hintergründe dafür sind einerseits die Erholung des Arbeitsmarktes spätestens ab Mitte des Jahres 2021. Insbesondere zeigte sich in Appenzell Ausserrhoden sowie schweizweit ein Rückgang der Arbeitslosenquoten auf das Vorpandemieniveau. Andererseits waren die Massnahmen des Bundes zur Eindämmung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie weiterhin wirksam. Sie umfassten im Jahr 2021 unter anderem eine Verlängerung und Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, zusätzliche Taggelder bei der Arbeitslosenentschädigung sowie Entschädigungen bei Erwerbsausfällen.

Die Anzahl abgeschlossener Dossiers ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und liegt bei 264 Dossiers (+12 Dossiers bzw. +4,8 %). Verglichen mit dem Rückgang der Anzahl neu eröffneter Dossiers trägt diese Entwicklung weniger stark zum Rückgang der Sozialhilfequote bei.

Sozialhilfequote der Risikogruppen geht zurück

Die Bevölkerungsgruppen, welche gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung Appenzell Ausserrhodens besonders häufig Sozialhilfe beziehen, konnten von der positiven Entwicklung zwar überdurchschnittlich profitieren, weisen aber weiterhin eine erhöhte Sozialhilfequote auf: Kinder und Jugendliche 3,4 % (-0,4 Prozentpunkte), Ledige 3,2 % (-0,4 Prozentpunkte), Geschiedene 2,8 % (-0,6 Prozentpunkte) sowie Personen mit ausländischer Nationalität 6,4 % (-0,6 Prozentpunkte). Dies entspricht weitgehend den Risikogruppen auf gesamtschweizerischer Ebene.

47,1 % der Personen in der Sozialhilfe von Appenzell Ausserrhoden verfügten 2021 lediglich über einen obligatorischen Schulabschluss. Dieser Anteil hat über die letzten Jahre kontinuierlich zugenommen. In der Schweizer Gesamtbevölkerung liegt der entsprechende Anteil bei 15,0 % und hat abgenommen. Dies bedeutet: Das Risiko eines Sozialhilfebezugs konzentriert sich zunehmend auf Personen ohne weitere Bildung nach der obligatorischen Schulbildung.

Rückgang der Sozialhilfebeziehenden im Asyl- und Flüchtlingsbereich

Die Anzahl der von der Sozialhilfe unterstützten Personen im Asylbereich ist im Jahr 2021 weiter zurückgegangen (–10,0 %) und betraf 244 Personen. Die Sozialhilfequote im Asylbereich, also bei Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, lag bei 80,6 %.

Die Sozialhilfequote im Flüchtlingsbereich (Personen mit Asyl und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge), lag im Jahr 2021 bei 84,7 % und damit leicht höher als im Vorjahr (80,6 %). Hingegen ist die Anzahl der Unterstützten um 20,5 % zurückgegangen auf 174 Personen.

Viele Asylsuchende kamen in den Jahren 2014 und 2015 in die Schweiz und erhielten Asyl oder wurden vorläufig aufgenommen. Da es für sie nach fünf resp. sieben Jahren keine Globalpauschalen des Bundes mehr gibt, gehen sie vollständig in die finanzielle Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden über und werden in der Statistik der wirtschaftlichen Sozialhilfe ausgewiesen.

Alimentenbevorschussung leicht steigend

Die Alimentenbevorschussung ist eine der Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängige Leistung, bei der der Kanton geschuldete Unterhaltsbeiträge bevorschusst, falls der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nur ungenügend nachkommt. Die neuesten Zahlen für das Jahr 2021 zeigen, dass die Quote erstmals wieder leicht gestiegen ist, von 0,54 % im Vorjahr auf aktuell 0,57 %. Im Berichtsjahr wurden 315 Personen unterstützt.

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