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Zeyer zur Zeit

Vincenz-Prozess: ein Monster

Auf die nächste Woche freut sich Raiffeisen Schweiz sicherlich. Von Dienstag bis Freitag findet der Prozess gegen Pierin Vincenz und sechs Mitangeklagte statt. Es wird eine Monsterveranstaltung.

«Die Ostschweiz» Archiv am 23. Januar 2022

Die «Abba Story» und «Marco Rima» sind abgesagt im Volkshaus Zürich. «Der Nussknacker» und «Schwanensee» werden aber gegeben.

Gleichzeitig findet im grossen Theatersaal dank grosser Nachfrage der Monsterprozess gegen den gefallenen Starbanker von Raiffeisen statt.

Schon die Vorgeschichte sprengt jede Dimension. Im Dezember 2017 wurde eine Strafanzeige gegen Vincenz eingereicht, im Februar 2018 wurden er und ein Mitangeschuldigter verhaftet und schmorten 106 Tage in U-Haft. Das ist noch keinem anderen Schweizer Bankführer widerfahren, obwohl es genügend gäbe, die es verdient hätten.

Damit wurde die Affäre zum Skandal. Mit dieser drakonischen Massnahme setzte sich ein zuvor mehrfach gescheiterter Staatsanwalt unter Erfolgsdruck. Er begann, wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu ermitteln. Vincenz und sein Kompagnon sollen zum Schaden von Raiffeisen in den eigenen Sack gewirtschaftet haben.

Schwierig zu beweisen, vor allem braucht es den Nachweis der bewussten Absicht. Also eierte das Staatsanwalt rum und wechselte plötzlich auf Spesenbetrug. Ebenfalls ein Straftatbestand, leichter zu beweisen – aber kein Grund für diese U-Haft. Nun versucht er, das zu einem gewerbsmässigen Betrug hochzuzwirbeln, damit er nochmals drakonische 6 Jahre Gefängnis für die beiden Hauptangeklagten fordern kann.

Von der Ermittlung an dauerte es bis November 2020, bis die Strafanklage fertig war. Drei Jahre. Diverse Vergehen sind bereits verjährt oder in Gefahr, zu verjähren. Im Verlauf der Untersuchung wurden unzählige Einvernahmen durchgeführt, Hausdurchsuchungen, Unterlagen im Gigabyte-Bereich beschlagnahmt und ausgewertet.

Viel skandalöser war allerdings, dass im Verlauf der Untersuchung ständig interne Unterlagen an die Medien durchgestochen wurden. Konkret an den Oberchefredaktor von Tamedia. Arthur Rutishauser konnte Mal um Mal mit saftigen Details über Spesenabrechnungen, Ausflüge ins Rotlichtviertel von Zürich und andere anrüchige Verhaltensweisen von Vincenz berichten.

Zugang zu all diesen unter Amtsgeheimnis liegenden Dokumenten hatten nur drei Beteiligte. Die Staatsanwaltschaft, die Angeschuldigten – und der Privatkläger Raiffeisen. Man überlege.

Als Höhe- oder eher Tiefpunkt der Affäre wurde die 368-seitige Anklageschrift schneller den Medien zugespielt als dass sie per Paketpost bei den Angeschuldigten landete. Mit all diesen Schmankerln wurde Reputation und Image des ehemaligen Starbankers rettungslos zerstört.

Die Floskel «es gilt die Unschuldsvermutung» wurde zur Lachnummer. Aber die Mainstream-Medien hatten Nachholbedarf, nachdem der Einzelkämpfer Lukas Hässig als Erster auf mögliche Unregelmässigkeiten im Finanzhaushalt von Vincenz hingewiesen hatte. Was lange Zeit niemand aufnahm.

Natürlich darf man auf keinen Fall von Vorverurteilung sprechen, denn es gilt eben die Unschuldsvermutung. Selten so gelacht.

Nun hat sich die 9. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich vorsorglich erkundigt, mit welchem Zeitraum sie für die Plädoyers rechnen müsse. Denn in der Schweiz gilt das schöne Prinzip, dass während der Verhandlung nicht Stunden und Tage Akten gewälzt werden. Deshalb dauern hier solche Prozesse entschieden kürzer als beispielsweise in Deutschland.

Allerdings lupfte es dem vorsitzenden Richter Sebastian Aeppli Hut und Robe, als er anfing, die Angaben zusammenzuzählen. Alleine der Staatsanwalt träumt von einem Plädoyer von sieben Stunden. Insgesamt, wenn auch alle Verteidiger das Wort ergreifen und lange nicht mehr loslassen, ergäbe das einen Sprechmarathon von 39 Stunden.

Laut «Inside Paradeplatz» hat daher der Richter die Parteien gebeten, ihre Ausführungen zu «verdichten». Auf max. 4,5 Stunden pro Nase und Mund. Das machte dann, der Privatkläger Raiffeisen ist in den 39 Stunden noch nicht inbegriffen, das machte also für sieben Angeklagte, einen Staatsanwalt und einen Privatkläger «nur» noch 40,5 Stunden. Es geht bei dem Prozess ja um Zahlen, aber das scheint nicht wirklich die Kernkompetenz des Richters zu sein.

Die zahlreich erwarteten Zuschauer müssen sich auf jeden Fall auf harte Zeiten einrichten. Es gibt aber einen Lichtblick. Da der Theatersaal einige Male für anderes Theater gebucht ist, muss jeweils so gegen 17 Uhr abgebrochen werden.

Ganz harte Teilnehmer können sich anschliessend «Dornröschen» oder «Schwanensee» reinziehen. Aufgeführt vom «Russian Classical Ballett». Ausser, das würde zur Truppenbespassung an der ukrainischen Grenze abkommandiert.

Dort geht es allerdings um Krieg und Frieden, hier nur um eine skandalöse öffentliche Hinrichtung. Apropos, das grosse Werk Tolstois dauert in der Hörbuchfassung lediglich 28 Stunden ...

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