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Windenergie

Wattwil lehnt Windkraft-Initiative ab - Abstimmungsbeschwerde noch offen

Die Wattwiler Stimmberechtigten haben die Windkraft-Initiative abgelehnt, die einen Mindestabstand von 700 Metern für Windräder forderte. Der Gemeinderat zeigt Verständnis für die Betroffenen und verspricht, sie in den weiteren Prozess einzubeziehen.

Die Ostschweiz am 04. Februar 2024

Heute Sonntag haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Wattwil über die Initiative zur Aufnahme einer Abstandsregelung für Windkraftanlagen von 700 Metern im Baureglement der Politischen Gemeinde Wattwil abgestimmt. Das Initiativbegehren «700-Meter-Abstandsinitiative» wurde mit 1’256 Nein-Stimmen (60.8 Prozent) gegenüber 810 Ja-Stimmen (39.2 Prozent) abgelehnt.

Der Gemeinderat nimmt die Ablehnung der Initiative zur Kenntnis, schreibt er in einer Mitteilung. Für die im Vorfeld geäusserten Argumente und die Verunsicherung der Betroffenen und Befürworter habe der Gemeinderat durchaus Verständnis.

Nichts beschlossen oder bewilligt

Gemeindepräsident Alois Gunzenreiner sagt dazu laut Mitteilung: «Die Ablehnung der Initiative bedeutet, dass ins Baureglement keine Abstandsregelung aufgenommen wird. Damit ist weder ein Windkraftprojekt beschlossen noch bewilligt. Sofern es dazu kommt, benötigt ein bewilligungsfähiges Projekt sämtliche erforderlichen Nachweise. Für eine Realisierung ist nach wie vor ein langer Weg zu beschreiten. In diesem Rahmen werden die Betroffenen einbezogen und die Bevölkerung informiert.».

Bei der zuständigen Stelle des Kantons wurde bereits vorgängig eine Abstimmungsbeschwerde gegen die Urnenabstimmung und die Stellungnahme des Gemeinderates erhoben. Zum heutigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, ob an dieser festgehalten, oder ob sie in Kenntnis des Resultates zurückgezogen wird. Nach Bereinigung allfälliger Rechtsmittel und dem Ablauf der Einsprachefrist kann der Gemeinderat das Abstimmungsergebnis definitiv bestätigen.

Beim Bau von Windkraftanlagen sind, so der Gemeinderat, besondere Voraussetzungen zu erfüllen, damit sie überhaupt bewilligungsfähig sind. Der Gemeinderat werde in seinen Beurteilungen auch weiterhin die verschiedenen Anliegen aufnehmen und in seine Erwägungen einbeziehen – so, wie er dies bisher im Rahmen der Richtplanprozesse von Kanton und Gemeinde schon getan habe.

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