St.Galler sollen für stationäre Behandlungen das Liechtensteinische Spital aufsuchen können.
Die St.Galler Regierung hat sich für eine dauerhafte Weiterführung des bestehenden Pilotprojekts mit Liechtenstein ausgesprochen.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht - abgesehen von Notfällen - nur die Vergütung von Leistungen vor, die in der Schweiz erbracht werden. Ausnahmen waren nur im Rahmen eines vom Bund zu bewilligenden, grenzüberschreitenden Pilotprojekts möglich. Der Kanton St.Gallen setzt mit dem Liechtensteinischen Landesspital in Vaduz ein entsprechendes Pilotprojekt seit zehn Jahren erfolgreich um.
Personen aus dem Kanton St.Gallen können sich so ohne bürokratische Hürde zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung stationär im Liechtensteinischen Landesspital behandeln lassen. Dabei kommen die gleichen Tarife wie für die st.gallischen Regionalspitäler zur Anwendung. Liechtensteinische Patientinnen und Patienten wiederum haben schon seit längerem die Möglichkeit, sich im Kantonsspital St.Gallen sowie in den Regionalspitälern Grabs und Walenstadt behandeln zu lassen. Dieses Pilotprojekt ist ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit über die Landesgrenze hinweg.
Das grenzüberschreitende Pilotprojekt ist bis Ende 2019 befristet. Mit einer zwischen-zeitlich erfolgten Änderung des Krankenversicherungsgesetzes wird neu eine dauerhafte grenzüberschreitende Zusammenarbeit ermöglicht. Im Sinn einer gegenseitigen Freizügigkeit hat sich die Regierung für die dauerhafte Weiterführung des Projekts mit dem Liechtensteinischen Landesspital ausgesprochen. Das Gesundheitsdepartement wurde ermächtigt, einen Vertrag mit den Tarifpartnern abzuschliessen und die notwendige Bewilligung beim Bund einzuholen.
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