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Nach Tod von Tieren sind Besitzer traumatisiert

Wenn Wasserstellen und Pools zur tödlichen Falle werden: Hier lauern in Ostschweizer Gärten Gefahren für Tiere

Katzen, die in den Pool fallen und kläglich ertrinken, Eichhörnchen, die sich nicht mehr aus der Regentonne retten können: Wasserstellen werden oftmals zur tödlichen Falle, wie Tierschützerin Esther Geisser erklärt. Mit traumatischen Folgen für alle Beteiligten.

Manuela Bruhin am 01. Juli 2024

Esther Geisser, Sie arbeiten als Präsidentin und Gründerin von NetAP – Network for Animal Protection. Wie oft werden Sie mit ertrunkenen Tieren konfrontiert?

Mangels Meldepflicht gibt es keine offiziellen Zahlen. NetAP wird pro Jahr im Schnitt etwa mit zehn Fällen von ertrunkenen Katzen konfrontiert. Eine nicht repräsentative Umfrage hat uns gezeigt, dass die meisten Poolbesitzer, die keine Vorkehrungen getroffen haben, mindestens schon einmal ein totes Tier aus ihrem Pool bergen mussten. Die meisten wollen zum Glück eine solche Tragödie nicht wiederholen. Es sind aber nicht nur die Schwimmbäder, die ein Risiko darstellen. Immer wieder wird uns auch von toten Vögeln oder Eichhörnchen in Regentonnen berichtet. Auch Planschbecken und steile Teichufer stellen eine Gefahr dar.

Gibt es eine besondere Geschichte oder ein Ereignis, das Sie motiviert hat, sich für die Sicherheit von Tieren an Wasserstellen einzusetzen?

Die Menschen, die sich bei uns melden, weil ihre Katze in einem Pool ertrunken ist, sind oft traumatisiert. Ein Tod durch Ertrinken ist äusserst qualvoll. Die Panik, die ein solches Opfer erleiden muss, bis seine Kräfte erschöpft sind und es ertrinkt, sind unvorstellbar. Es sind vermeidbare Tragödien, wenn man sich der Gefahr bewusst und gewillt ist, einige wenige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Das Wissen, dass man ein geliebtes Familienmitglied nicht vor einem solchen schrecklichen Tod hat beschützen können, quält viele Menschen noch jahrelang. Sich das für sein liebstes Tier immer wieder vorstellen zu müssen, bringt die Halter an emotionale Grenzen.

Pool

Gibt es auch das genaue Gegenteil?

Erschüttert bin ich jeweils besonders über die Gleichgültigkeit der verantwortlichen Pooleigentümer, denen das Leben von Tieren und die sie liebenden Menschen nichts bedeutet. Das ist dann ein weiterer harter Schlag ins Gesicht der Halter. Es kann doch nicht sein, dass erst ein Kind ertrinken muss, damit die Pooleigentümer überhaupt handeln.

Aber es gibt ja auch vergleichbare andere Fälle. Wenn in Quartierstrassen regelmässig Katzen und Igel überfahren werden, reagieren die Behörden oft nicht. Erklärt man ihnen, dass an der Strasse auch eine Schule mit Kindern sei, die man damit gleichzeitig schützen würde, die Behörde aber noch immer nicht reagiert, habe ich kein Verständnis mehr. Offenbar muss zuerst ein Kind angefahren werden, bevor Massnahmen ergriffen werden.

Welche Tiere sind am häufigsten von den ungesicherten Wasserstellen betroffen?

Anzahlmässig sind es Insekten, die ertrinken, weil sie sich nirgends festhalten können. Diese Fälle werden trotz bekanntem Insektensterben, welches ja weitreichende Folgen für uns alle hat, kaum ernstgenommen. Bekannt werden vor allem Katzenopfer, weil hinter diesen eine trauernde Familie stehen, die ihre Geschichte erzählen. Wir sind überzeugt, dass sehr viel mehr Tiere in ungesicherten Wasserstellen den Tod finden, als bekannt wird. Wer postet schon in den sozialen Medien, dass er grad einen toten Igel aus seinem Pool gefischt hat?

Pool

Aufstellpools werden auch hierzulande beliebter. Während die meisten daran denken, einen Kinderschutz vornehmen zu lassen, werden die Tiere vergessen. Absichtlich oder nicht, wie denken Sie darüber?

Bei der Mehrheit der Eigentümer ist es zumindest anfänglich vermutlich Unwissenheit. Man denkt schlicht nicht daran, dass zahlreiche Tiere von Wasser angezogen werden. Spätestens nach dem ersten Opfer handeln dann hoffentlich die meisten und sorgen für mehr Sicherheit auch für diese Lebewesen. Leider gibt es aber auch solche, denen es weiterhin egal ist. Wir wissen von Pooleigentümern, bei denen schon mehrfach Tiere ertranken, die aber noch immer nicht bereit sind, ihren Pool zu sichern. Da Tierschutzdelikte in der Schweiz fast immer als Kavaliersdelikte eingestuft werden, fühlen sie sich auch noch im Recht, und gehen davon aus, dass ihnen nichts passieren wird, selbst wenn es bekannt würde.

Nicht nur Pools sind aber ein Problem, sondern auch Teiche oder Regentonnen. Weshalb können sich die Tiere jeweils nicht selber befreien, wenn sie schwimmen können?

Weil sie zwar schwimmen, aber nicht rausklettern können. Stellen Sie sich vor, sie schwimmen mitten im Meer. Um festen Boden zu erreichen, müssen Sie zuerst eine hohe und glatt herabfallende Klippe überwinden. Irgendwann verlassen Sie Ihre Kräfte und Sie ertrinken vor Erschöpfung. Genau das passiert all diesen armen Tieren. Sie sind zwar vor dem rettenden Ufer, können es aber nicht erreichen, weil es zu steil ist und sie nirgendwo Halt finden.

Esther Geisser

Sie sagen, dass es auch einige unbelehrbare Menschen gibt, die trotz entsprechenden Vorfällen keine Abdeckung anbringen wollen. Was geben die Menschen für Gründe an?

Solche Menschen sind meist nicht sehr gesprächsbereit. Sie gehen davon aus, dass ihnen niemand Vorschriften zu machen hat, was sie tun oder lassen sollen. Sie glauben, weil sich die Gefahrenzone auf ihrem eigenen Grundstück befindet, habe dort niemand etwas zu suchen, auch keine Wildtiere oder Katzen. Meistens mögen sie zudem Tiere nicht besonders.

In solchen Fällen könnte es auch ein juristisches Nachspiel haben. Welches?

Leider glauben viele fälschlicherweise, dass sie auf ihrem eigenen Grund und Boden tun und lassen dürfen, was sie wollen. Ein Pool gilt aber als Werk im Sinne des Zivilrechts. Entsprechend greift die Werkeigentümerhaftung, und zwar unabhängig von einem Verschulden (Art. 58 OR). Der Poolbesitzer muss deshalb alle Vorkehrungen und Massnahmen treffen, damit bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Gefährdung von seinem Pool ausgeht. Ferner gilt das Tierschutzgesetz für alle Personen, nicht nur für Halter. Art. 4 Abs. 2 besagt: «Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen.» Spätestens, nachdem ein erstes Tier im Pool, im Teich oder in der Regentonne ertrunken ist, kann sich der Eigentümer nicht mehr mit Nichtwissen rausreden. Er weiss, dass dies passieren kann, muss mit weiteren Fällen rechnen und nimmt diese Tragödien bewusst in Kauf, wenn er die betroffene Wasserstelle nicht adäquat sichert. Es wäre wünschenswert, wenn solche Fälle nicht nur viel öfters vor Gericht kämen. Verantwortungslose Pooleigentümer sollten vielmehr härter bestraft werden, damit Sicherheitsvorkehrungen gegen Tierunfälle irgendwann zur klaren Pflicht werden.

Wie reagiert die Gemeinschaft in der Regel auf die Vorschläge und Appelle von NetAP? Was würden Sie sich für die Zukunft wünschen?

Immer, wenn wir darüber berichten, melden sich weitere Menschen, die Tiere bereits so verloren haben. Ab und zu ruft auch ein Poolbesitzer an und fragt nach Tipps. Es gibt im Internet genügend Anleitungen, wie man zum Beispiel aus Poolnudeln und Teppichvorlegern Rettungsinseln basteln kann. Auch haben schon Hersteller von Pools angefragt, ob sie unser Merkblatt hierzu verlinken dürfen. Dafür sind wir dankbar. Denn: Je mehr Menschen sensibilisiert werden, desto mehr Unfälle können vermieden werden. Deshalb ist es elementar, dass auch die Medien ihren Beitrag leisten, um auf solche Gefahren und die Massnahmen dagegen aufmerksam zu machen. Deshalb danke ich Ihnen, dass Sie das Thema aufgegriffen haben!

(Alle Bilder: pd)

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Autor/in
Manuela Bruhin

Manuela Bruhin (*1984) ist Redaktorin von «Die Ostschweiz».

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