Der Präsident des Universitätsrates Stefan Kölliker widerruft die Freistellung, die er gegenüber Prof. Dr. Wolfgang Stölzle ausgesprochen hatte.
Die Arbeit der Untersuchungskommission zum Institut von Herrn Stölzle (ISCM-HSG) ist davon nicht betroffen und wird plangemäss zu Ende geführt. Die Führung des ISCM durch Herrn Stölzle erfolgt bis zum Abschluss der laufendennUntersuchung in Abstimmung mit einem Beistand.
Am 14. Februar 2023 hat der Abteilungspräsident des St.Galler Verwaltungsgerichtes entschieden, dass der Beschwerde von Herrn Stölzle gegen die Freistellung die aufschiebende Wirkung wiedererteilt werde. Damit wurde in einer umstrittenen Frage der Rechtsmittelgewährung Klarheit geschaffen.
Denn im Gegensatz zur ursprünglichen Einschätzung der Universitätsleitung sieht das Gericht keine akute Verdunklungsgefahr gegeben. Diese Beurteilung hat jedoch keine Konsequenzen für den Fortgang der laufenden Untersuchung zu den in den Medien erhobenen Vorwürfen gegen Wolfgang Stölzle als Direktor des ISCM-HSG. Das Ergebnis der am 26. Oktober 2022 eingesetzten Untersuchungskommission Oberholzer ist abzuwarten, bevor über abschliessende Massnahmen entschieden wird.
Rückblick: Im Zusammenhang mit der «Plagiatsaffäre» hatte die Universität St.Gallen ab dem
16. Dezember 2022 eine Freistellung gegenüber Wolfgang Stölzle ausgesprochen. Dabei entzog die HSG Wolfgang Stölzle die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen die Freistellung. Dies begründete sie damals mit der Gefahr, dass Herr Stölzle Verdunklungsversuche seines unter Plagiatsverdacht stehenden Kollegen unterstützen könne. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt.
In der Begründung seines Entscheides gibt das Gericht zu erkennen, dass mit der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung faktisch der Schlussentscheid über die Freistellung vorweggenommen werde. Deshalb hat der Präsident des Universitätsrates Stefan Kölliker die Freistellung inkl. Rayonverbot nun aufgehoben, die er gegenüber Prof. Dr. Wolfgang Stölzle zunächst am 16. Dezember 2022 vorläufig und am 9. Januar 2023 definitiv ausgesprochen hatte.
Wolfgang Stölzle hat nun wieder Zutritt zum Institut und kann seiner Tätigkeit in Lehre und Forschung weiter nachgehen. Der Präsident des Universitätsrates hat Wolfgang Stölzle jedoch angewiesen, alles zu unterlassen, was die laufenden Untersuchungen in seinem Institut (ISCM-HSG) oder in der «Plagiatsaffäre» seines Institutskollegen beeinträchtigen könnte.
Des Weiteren hat Stefan Kölliker aufsichtsrechtlich entschieden, dass Wolfgang Stölzle bis zum Abschluss der Untersuchungen am Institut (ISCM-HSG) die Leitung nur in Abstimmung mit Prof. Dr. Thomas Friedli als Beistand wahrnehmen kann.
Die Freistellung jenes zweiten Professors, der sich Plagiatsvorwürfen ausgesetzt sieht, bleibt fortbestehen.
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