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Journalismus in der Krise

Anstatt Publikumsbeschimpfung wäre mehr Selbstkritik angebracht – Eine Auseinandersetzung mit den «Kampfbegriffen» einer scheidenden Co-Chefredaktorin

Schuld sind immer die anderen: Diesen Eindruck könnte erhalten, wer die Kritik am «Mythos» des linken Medien-Mainstreams der scheidenden Co-Chefredaktorin der «Ostschweiz» liest. Eine Replik.

Thomas Baumann am 23. Juli 2024

Er benenne «Ross und Reiter» pflegte der ehemalige Präsident des Schweizer Presserats, der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), Ombudsmann der SRG und emeritierte Medienprofessor Roger Blum jeweils zu sagen.

Den Vorwurf, genau dies nicht zu tun, könnte man Odilia Hiller machen. In einem Rundumschlag teilt die scheidende Co-Chefredaktorin dieser Zeitung gegen diejenigen aus, welche mit «Kampfbegriffen» wie «linke Medien», «Staatsfernsehen» und «Konzernmedien» operierten.

Diese Kampfbegriffe «hallen laut durch die Kommentarspalten und sozialen Medien», diagnostiziert sie. Es gäbe eine «Tendenz, Journalistinnen und Journalisten mit halbseidenen populistischen Parolen schlecht zu machen».

«Pauschaler Vorwurf»

«Der pauschale Vorwurf des ‹linken Mainstreams›» sei nicht nur falsch, «sondern auch zutiefst respektlos gegenüber all jenen, die sich mit Kompetenz und Integrität für eine faktenbasierte und unabhängige Berichterstattung» einsetzten.

Der Vorwurf des «pauschalen Vorwurfs» fällt auf die Autorin zurück. Wer hat wann und wo solche Vorwürfe erhoben? Die Antwort bleibt sie uns schuldig. Erwähnt sie zuerst reichlich nebulös «Kommentarspalten und soziale Medien», ist es kurz darauf — ebenso unbestimmt — eine «rechtskonservative Seite».

Seit Migration und Zuwanderung den politischen Diskurs dominieren, wirft man der Rechten, insbesondere der SVP, vor, «menschenfeindlich» zu sein bzw. zu agieren. Sofern man nicht gleich mit der «Rassismus»- oder «Faschismus»-Keule um sich haut.

Die Verunglimpfung verrät einen Mangel an belastbaren Argumenten. Noch etwas früher bediente man sich links jeweils einer ähnlich inhaltsleeren Formel, welche dafür in einem umso deutlicher akzentuierten Duktus der Empörung von sich gegeben wurde: «rechtsbürgerlich».

Nicht, dass «bürgerlich» dort auf irgendwelche Sympathien hätte zählen können. «Rechtsbürgerlich» sollte daher bloss die ganze Abscheu ausdrücken, die man für alles Bürgerliche empfand. Wie die Steigerung von «rechts» zu «rechtsextrem» heute. Wie sich die Zeiten doch gleichen …

Trennung von Fakten und Meinung

Es ist schön und gut, das Hohelied auf das «klassische» Medienschaffen zu singen: Dinge «für die Öffentlichkeit einzuordnen», «Fakten von Meinung zu trennen», usw. Wobei gerade die gerne beschworene Trennung von Bericht und Kommentar eher an die Vorschrift erinnert, die Schuhe im Hauseingang auszuziehen: Wirklich erreicht ist mit solchen rein formellen Anforderungen noch überhaupt nichts.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die beiden hierzulande qualitativ am besten bewerteten Zeitungen, die NZZ und die WOZ, es beide mit der Trennung von Fakten und Meinungen nicht so genau nehmen.

Gut für den Presserat, die selbst ernannte «Selbstregulierungsinstanz der Medienbranche»: Da konnte sie die NZZ im Entscheid 22/2016 wenigstens dafür rügen, «kommentierende Passagen nicht klar von informierenden» abgegrenzt zu haben, wenn es sonst materiell schon nichts zu kritisieren gab.

Deutlich näher beim wirklichen Sachverhalt war der Presserat einige Zeit später, als er bemerkte: «Korrespondentenberichte haben es an sich, dass sie die persönlich gefärbte Einschätzung dieser Journalistinnen und Journalisten zum Ausdruck bringen. Und sogar zum Ausdruck bringen sollen. Das ist ihr USP [unique selling proposition]. Der wird von den Zuhörern, Lesenden, Zuschauern erwartet und geschätzt.»

In Bezug auf die Leserinnen von NZZ und WOZ dürfte der Presserat hier voll ins Schwarze getroffen haben. Fragt sich nur, warum für einen Gerichtskorrespondenten (im Entscheid 22/2016) offenbar nicht gilt, was für «Korrespondentenberichte» angeblich Gültigkeit haben soll.

Mangel an analytischer Schärfe

Dass es in der betreffenden Beschwerde eigentlich um der Vorwurf der Verletzung der Wahrheitspflicht ging, sei hier nur am Rande erwähnt. Inwiefern eine von der Leserschaft angeblich gewünschte «persönlich gefärbte Einschätzung» Journalisten von der Pflicht zur Wahrheitssuche dispensieren soll, verrät der Presserat nicht.

Dieser Mangel an analytischer Schärfe beim höchsten medienethischen Kontrollorgan ist geradezu symptomatisch für den zeitgenössischen Journalismus. Was da teilweise zusammengekleistert wird, ist manchmal wirklich unglaublich.

«Gouverner c'est prévoir» — Regieren heisst, vorauszudenken. Umso mehr sollte das erst für den Journalismus gelten, welcher als vierte Gewalt im Staat die Regierenden kontrollieren sollte. Kontrollieren, gerade im Hinblick auf die Auswirkungen ihres Handels. Oder mit anderen Worten: im Hinblick auf die Zukunft.

Doch die Realität? Zweifel am Gesundheitszustand des amerikanischen Präsidenten Joe Biden wurden regelmässig als «Fake News» gebrandmarkt. Erst als nach dem katastrophalen Auftritt im Fernsehduell gegen Donald Trump die Probleme nicht mehr zu übersehen waren, betätigte man auf den hiesigen Redaktionen quasi mitten im Flug die Schubumkehr: Plötzlich war Biden offenbar doch zu alt.

Schlagzeilen statt Recherche

Hätte man das nicht schon vor Monaten feststellten können — ja sogar müssen? Wo bleibt die Recherche als vornehmste Pflicht des Journalismus?

Stattdessen ergeht man sich lieber in dümmlichen Schlagzeilen, wie der «Tagesanzeiger» unlängst: «Der kleingeistige Krieg der ESC-Gegner». Will man den Gegnern der Durchführung des European Song Contest aus EDU und SVP unbedingt Kleingeistigkeit vorwerfen, dann soll man das halt tun. Aber «Krieg»? Solche Metaphern sind völlig jenseits. Weitere Beispiele ersparen wir uns.

Warum solche Fehlleistungen? Odilia Hiller diagnostiziert das «eigentliche Problem»: Die «chronische Unterfinanzierung vieler Redaktionen» führe dazu, dass «grundlegende Standards wie Faktenchecks [...] aus Ressourcenmangel nicht gewährleistet werden können.»

Verbreitete Selbstgerechtigkeit

Liegt es wirklich nur an den fehlenden Mitteln — oder ist man gelegentlich vielleicht auch Opfer der eigenen Selbstgerechtigkeit? Als der Schreibende recherchierte, warum ein materiell fehlerhafter Text bei den Swiss Press Awards den 2. Platz erreichte und dazu eine Anfrage an Swiss Press Awards richtete, tönte es — in voller Länge — so zurück: «Lieber Thomas, schade, dass Du bisher nicht am Wettbewerb teilgenommen hast. Hoffe auf Deine Teilnahme für 2025.»

Was sagt uns das: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus oder «egal, sch...egal»? Und apropos «Du»: man hatte vorher noch nie Kontakt miteinander. In kaum einer anderen Branche werden so viele Preise wie im Journalismus vergeben — und ebenso wenig findet man in kaum irgendeiner anderen Branche eine solche Anhäufung empfindlicher Egos. Da fragt man sich schon, ob es immer bloss um die Sache geht.

Doch zurück zur Frage: «Woher kommt nun aber die Kritik an den bösen Massen- und Staatsmedien, insbesondere von rechtskonservativer Seite?» Antwort: «Einfache Antworten und Feindbilder» dienten «der eigenen Positionierung und Mobilisierung der Anhängerschaft.»

«Anspruchsvoller Beruf»

Unbestritten ist: Kritik am «linken Mainstream» wird nicht bloss von Politikern geübt, sondern auch von einem Teil der Medienschaffenden.

Wir erinnern uns an das Hohelied auf den Journalismus aus der Feder von Odilia Hiller: «Klassisch ausgebildete Medienschaffende haben einen anspruchsvollen Beruf erlernt. Sie wissen, was es heisst, Informationen zu recherchieren, Fakten von Meinungen zu trennen, Zusammenhänge zu erkennen und komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen. Sie haben gelernt, kritisch zu hinterfragen, verschiedene Perspektiven einzunehmen und ausgewogen zu urteilen.»

Logisch gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder entspricht diese Charakterisierung des journalistischen Handwerks der Realität. Somit gilt aber auch: Der «Vorwurf» des linken Mainstreams, sofern er von Journalisten selbst erhoben wird, ist damit nichts anderes als — seriöser Journalismus. Der Vorwurf «halbseidiger populistischer Parolen» fällt in sich zusammen.

Ist das nicht der Fall, ist die Hypothese vom «linken Mainstream» falsch, dann bedeutete das: Das Hohelied des Journalismus entspricht in dieser Generalität nicht der Realität, weil zumindest ein Teil der Journalisten irrt.

Unauflösbarer Widerspruch

Wie man es auch dreht und wendet: Dieser Widerspruch lässt sich nicht auflösen. Beziehungsweise nur auf eine Art: Indem man einem Teil der Journalisten «Kompetenz und Integrität» abspricht.

Belege dafür? Fehlanzeige. Stattdessen versucht die scheidende Co-Chefredaktorin ihre Argumentation abzusichern, indem sie nebulös von «klassisch ausgebildeten» Medienschaffenden und «denjenigen» spricht, «die täglich versuchen, Ihrem Beruf nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben». Ob damit der gesamte Berufsstand oder nur ein Teil davon gemeint ist, erfahren wir nicht.

Selbst das Argument der «klassischen» Ausbildung steht dabei auf tönernen Füssen. So schreibt Odilia Hiller weiter, «dass die journalistische Laufbahn in unserem Land grundsätzlich allen offen steht, die kognitiv dazu in der Lage sind». Mit der «klassischen» Ausbildung ist es offenbar nicht weit her.

Schade, dass die scheidende Co-Chefredaktorin der «Ostschweiz» auch nach «bald 25 Jahren in der Schweizer Medienlandschaft» kein einziges konkretes Beispiel für ihre Vorwürfe aufzeigen mag.

Konkret im Sinne von: Wer hat was wann warum gesagt? Und warum genau ist die betreffende Aussage falsch? So kann ihr selbst der Vorwurf nicht erspart werden, in ihrem Meinungsstück vorwiegend mit pauschalen Vorwürfen zu operieren.

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Autor/in
Thomas Baumann

Thomas Baumann ist freier Autor und Ökonom. Als ehemaliger Bundesstatistiker ist er (nicht nur) bei Zahlen ziemlich pingelig.

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