Der Thurgau hat vorgespurt, der Kanton St.Gallen zieht nach: Nun gilt auch hier aufgrund der grossen Trockenheit ein Feuerverbot in und um Wäldern. Zudem wird die Entnahme von Wasser aus kleineren Gewässern untersagt.
Absoluter Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ab sofort: Das hat die Regierung des Kantons St.Gallen verfügt. Der entsprechende Antrag kam vom Kantonalen Führungsstab. Das Verbot gilt bis auf Wiederruf. Nur einen Tag zuvor hatte der Thurgau dieselbe Massnahme ausgesprochen.
Wie beim Nachbarkanton gilt ein 200-Meter-Abstand zum Wald als Grenzlinie, im Wald ist es ganz untersagt, ein Feuer zu entfachen. Das betrifft nicht nur «wilde» Lagerfeuer, sondern auch die Nutzung von offiziellen Feuerstellen. «Verboten ist im ganzen Kantonsgebiet das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen», heisst es in der Mitteilung weiter. Mit einer Verzeihung rechnen muss auch, wer ein brennendes Streichholz oder Raucherwaren wegwirft. Auf ein generelles Feuerwerksverbot wird verzichtet - für den Moment. Die Lage werde weiter beobachtet und laufend beurteilt.
Das Amt für Wasser und Energie habe zudem «die Wasserentnahme aus kleineren Oberflächengewässern verboten», wie der Kanton mitteilt. Der Gemeingebrauch ist ab sofort untersagt. Wasserbezüger, die eine Konzession oder Bewilligung haben, werden schriftlich informiert. Der Grund für die Massnahme: Die Böden seien teilweise so trocken, dass der gefallene Regen komplett versickert und kein Wasser in den Gewässern angekommen ist. Deswegen konnten sich die Wasserpegel auch nicht erholen.
Nicht betroffen vom Verbot des Wasserbezugs sind eine Reihe grösserer Gewässer wie Bodensee, Zürich-Obersee oder der Walensee. Die Regierung ruft die Bevölkerung dazu auf, mit dem Trink- und Brauchwasser sorgsam umzugehen und den Verbrauch aufs Notwendige zu beschränken.
Laufende Informationen zur Lage gibt es auf dieser Webseite.
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
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