Im Zuge der Publikation der Studie im September arbeitet eine Kommission aus je zwei Mitgliedern des Bistums St.Gallen sowie des katholischen Konfessionsteils an Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch im kirchlichen Umfeld. Administrationsratspräsident Armin Bossart zieht eine erste Bilanz.
Die dual-paritätische Kommission will vor Ort wirksame Massnahmen etablieren, um Missbrauch jeglicher Form in der Kirche zu verhindern. Dabei nimmt sie unter anderem auch Strukturen, Aufgaben, Kompetenzen und Meldewege unter die Lupe. Nach intensiver Arbeit in den vergangenen Monaten, formulierte die Kommission konkrete Vorschläge mit entsprechenden Handlungsoptionen zuhanden der Kommission Bischöfliches Ordinariat / Administrationsrat (BIKO).
Kernpunkte der vorgeschlagenen Neuerungen sind eine gemeinsame Trägerschaft sämtlicher in den Vollzug des Schutzkonzeptes involvierten Gremien, die Etablierung einer unabhängigen Beratungsstelle vor Ort, eine vertiefte Klärung der Aufgaben und Kompetenzen der kirchlichen Stellen, die Sicherstellung verbindlicher Meldungen an die staatlichen Behörden sowie der Einbezug der Arbeitgebenden auf der staatskirchenrechtlichen Seite.
Ein rechtlich verbindliches Regelwerk soll das reibungslose Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Akteuren garantieren. «Wir möchten sicherstellen, dass alle Beteiligten genau wissen, was in ihrem Verantwortungsbereich liegt und wie im Bedarfsfall zu handeln ist», so Armin Bossart, Präsident des Administrationsrates.
Dabei sei klar: Die Arbeit der bestehenden Anlaufstellen, das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe, die Anlaufstelle bei Fällen von Missbrauch von geistlicher Macht sowie die Ombudsstelle, sei «unverändert hoch geschätzt». Was das Etablieren von neuen Strukturen für sie heisst, werde sorgfältig geprüft. Die Präventionsarbeit gegen sexuellen Missbrauch und gegen den Missbrauch geistlicher Macht werde fortgesetzt.
Dass auch auf nationaler Ebene vergleichbare Bemühungen laufen und Verbesserungen in Aussicht gestellt werden, wird begrüsst. Die hier vor Ort eingeleiteten Schritte verstehen sich denn auch als Ergänzung und als vorauseilende Angebote, die sich gegebenenfalls in eine gesamtschweizerische Lösung integrieren liessen.
«Die Fortschritte sind so weit gediehen, dass mit der Verschriftlichung der rechtlichen Grundlagen begonnen werden konnte», sagt Armin Bossart. Angestrebt wird, einen Entwurf dieses Dokumentes in den nächsten Monaten zu finalisieren und bei den zuständigen Stellen in Vernehmlassung zu geben.
Die Mitglieder der der dual-paritätische Kommission sind seitens Bistum Pastoralamtsleiter Franz Kreissl sowie der Personalverantwortliche Michael Kontzen. Seitens Konfessionsteil arbeiten Administrationsratspräsident Armin Bossart sowie Administrationsrätin Cornelia Brändli-Bommer mit.
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